Lexipedia

24.4610 · Motion · 2024-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird wie folgt beauftragt:

  1. Rückkehrprogramme für vulnerable, nicht arbeitstätige und schwierig integrierbare Personengruppen aus der Ukraine zu initiieren und sich dabei an den «lessons learned» und «best practices» der Rückkehrprogramme nach dem Balkankrieg zu orientieren.

  2. Diese Programme in eine Migrationspartnerschaft mit dem ukrainischen Staat einzubetten, welcher diesen dazu zwingt, diese Gruppen als ihre Staatsbürger zu anerkennen und nicht zu diskriminieren.

Begründung

Mit der zweiten und dritten Welle der Fluchtbewegung aus der Ukraine kamen zunehmend auch Menschen in die Schweiz, die sich unabhängig von der kriegerischen Auseinandersetzung bereits in der Ukraine gesellschaftlich in eher prekären Situationen befanden. Es kamen viele ältere bis alte Personen, Kranke und Menschen ohne Schulbildung. Diese vulnerable Gruppe umfasst auch sozial ausgegrenzte Personen, davon viele Roma. Aufgrund der bisherigen Erfahrung muss davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt kaum gelingen wird.

Angesichts der sich hinziehenden Kriegssituation, muss sich der Bundesrat überlegen, ob und auf welche Weise man speziell diese vulnerablen Gruppen bei einer Rückkehr unterstützen könnte. Das eine Rückkehr bereits heute mindestens in den westlichen Teil der Ukraine möglich ist, beweist die Tatsache, dass ein Teil der ukrainischen Geflüchteten selbst wieder zurückreist.

Die aktuelle Situation ist in Teilen mit jener der Fluchtbewegung aus dem Balkankrieg zu vergleichen. Auch den vorläufig Aufgenommenen aus Bosnien, Kosovo etc. wurde nach dem Balkankrieg ihr Aufenthaltsrecht entzogen. In umfangreichen Rückkehrprogrammen, die sich vorwiegend an vulnerable Gruppen richteten, wurde versucht, diese Personen zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen. Aus dieser Zeit haben sich «Best practices» herauskristallisiert, auf denen heute aufgebaut werden kann. Insbesondere sind die Schaffung von Wohnraum für vulnerable Rückkehrerund Schaffung von Beschäftigung und Einkommen: Die wichtigsten Projekte im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina konzentrierten sich auf Berufsbildung sowie KMU-Förderung in der Landwirtschaft. In beiden Bereichen konnten grundlegende Reformen mitgestaltet werden. Berufsbildung und Landwirtschaft sind anerkanntermassen Schlüsselbereiche zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Berufsperspektiven.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet Rückkehrhilfeprogramme grundsätzlich als wirksames Instrument zur Förderung der Rückkehr. Rückkehrhilfeprogramme müssen aber immer so ausgestaltet sein, dass sie nicht das Gegenteil des beabsichtigten Zwecks bewirken und zu einer Zunahme der Einreisen führen. Der Bundesrat geht davon aus, dass im Kontext der Ukraine spezielle Rückkehrhilfeprogramme zum jetzigen Zeitpunkt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mehr Einreisen bewirken würden, da die Leistungen der Schweiz über jenen im europäischen Umfeld liegen würden. Deshalb stehen für den Bundesrat bei den Ausreisen in die Ukraine weiterhin die selbstständigen Ausreisen im Vordergrund. Wenn eine selbstständige Ausreise ohne Unterstützung der Behörden nicht möglich ist, können schutzbedürftige Personen im Hinblick auf eine freiwillige Rückkehr bereits heute finanziell oder logistisch unterstützt werden. Zudem übernimmt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Ausreisekosten für alle Personen, die auf den Schutzstatus S verzichten und in die Ukraine zurückreisen. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist zurzeit nicht absehbar und der Bundesrat hat deshalb am 4. September 2024 entschieden, den Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer vorerst nicht aufzuheben (vgl. Medienmitteilung «Schutzstatus S wird nicht aufgehoben» vom 4. September 2024). Gleichwohl bereitet sich der Bundesrat im Sinne einer vorausschauenden Planung auf den Moment einer Aufhebung des Schutzstatus S und Rückkehr der betroffenen Personen vor. Deshalb hat er bereits im September 2023 ein entsprechendes Umsetzungskonzept zur Kenntnis genommen. Die Rückkehr wird nach der Aufhebung des Schutzstatus S mit entsprechenden Massnahmen wie z.B. einem Rückkehrhilfeprogramm gefördert werden – sei es national, in Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder auf europäischer Ebene. Dabei werden auch die in der Motion erwähnten «Best practices» Balkan berücksichtigt werden. Die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Ukraine funktioniert auch ohne Migrationspartnerschaft gut. Eine Migrationspartnerschaft wird dennoch geprüft werden. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat einen Abänderungsantrag betreffend den Wortlaut von Ziffer 1 der Motion stellen. Die vorgesehene Initiierung der genannten Rückkehrhilfeprogramme im Rahmen der erwähnten angestrebten Migrationspartnerschaft soll erst mit der Aufhebung des Schutzstatus S erfolgen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.