24.4632 · Motion · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass in Postagenturen künftig Bargeldeinzahlungen möglich sind und der Hausservice als Teil der Stärkung des Service Public ausgebaut wird.
Begründung
Bis Ende 2028 plant die Post die Schließung von weiteren 170 Filialen. Das zukünftige Netz soll aus rund 600 eigenen Geschäftsstellen und 1400 Partnerstandorten bestehen. Laut der Post sollen so weiterhin „2000 bediente Standorte“ zur Verfügung stehen. Dennoch sind viele Gemeinden und Kantone von Angebotsanpassungen betroffen.
Eine gesetzliche Anpassung soll sicherstellen, dass Postagenturen Bargeldeinzahlungen durchführen können, um besonders älteren oder weniger mobilen Menschen den Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen zu erleichtern.
Der Hausservice muss stärker gefördert und flächendeckend angeboten werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Damit kann die Reduktion des Filialnetzes kompensiert und der Service Public für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.
Ein starker Service Public ist ein Grundpfeiler der Schweiz. Auch in Zeiten von Veränderungen und Anpassungen bei der Post muss sichergestellt werden, dass alle Menschen – unabhängig von Alter oder Wohnort – Zugang zu wichtigen Dienstleistungen haben.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits heute sind der Hausservice und die an der Haustür abgewickelte Bareinzahlung gut etabliert. Der Hausservice ist ein freiwilliges Angebot der Schweizerischen Post. Er eignet sich insbesondere zum Ersatz eines bedienten Zugangspunktes, wenn nach einer Poststellenschliessung keine Agentur realisierbar ist oder wenn im Dialog festgestellt wird, dass die Gemeinde den Hausservice einer Agentur vorzieht. Zur Bareinzahlung am Domizil ist die Post hingegen dann gesetzlich verpflichtet, wenn in einem Gebiet ausschliesslich eine Agentur zur Verfügung steht. Laut Auskunft der Post hat der Hausservice den Vorteil, dass er im Einklang mit der tatsächlichen Nutzung steht und nur dann Kosten anfallen, wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die Post erachtet die künftige Ausweitung des Hausservice als sinnvolle Massnahme. Bareinzahlungen in Postagenturen sind jedoch problematisch: PostFinance ist als Finanzintermediär dem Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955) unterstellt. Bei Kassageschäften wie der Bargeldeinzahlung muss sie verschiedene organisatorische Sorgfaltsmassnahmen treffen, weil zwischen der Kundin oder dem Kunden und PostFinance keine Kundenbeziehung besteht (sog. Laufkundschaft). Würden Agenturen Bareinzahlungen anbieten, würden diese in der Folge zu Hilfspersonen von PostFinance. Damit verbunden wären aufsichtsrechtliche Pflichten für PostFinance. PostFinance wäre verantwortlich, dass die Agenturen die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz einhalten. Damit verbunden wären auch regelmässige Aus- und Weiterbildungen des Personals der Agenturen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Pflicht zur Schulung besteht bereits ab einer Bareinzahlung von CHF 1. Der finanzielle Aufwand für PostFinance wäre angesichts der starken Rückläufigkeit von Bareinzahlungen unverhältnismässig hoch. Eine wirtschaftliche Erbringung wäre nicht möglich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.