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24.4658 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Textilindustrie gehört weltweit zu den grössten Verursachern von Umweltbelastung. Fast Fashion, gekennzeichnet durch schnelle Produktionszyklen, niedrige Preise und hohe Umsätze, trägt erheblich zu diesen Herausforderungen bei. Obwohl in der Schweiz keine Fast Fashion produziert wird, ist sie aufgrund der massiven Importe von billiger Kleidung ein bedeutender Mitverursacher von Umweltauswirkungen und sozialen Missständen. Insbesondere die Produktion in Niedriglohnländern ist oft mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Umweltverschmutzung und einer hohen CO₂-Belastung verbunden.

Obwohl die Schweiz als Konsumentin von Fast Fashion eine Verantwortung trägt, gibt es bislang nur unzureichende Massnahmen, um die Umweltauswirkungen und die sozialen Folgen dieser Modeindustrie zu regulieren. Zudem gibt es kaum transparente Informationen darüber, unter welchen Bedingungen die importierte Kleidung produziert wird und wie hoch der tatsächliche CO₂-Fussabdruck dieser Produkte ist. Die enormen Textilmengen, die jährlich in die Schweiz importiert werden, enden oft nach nur kurzer Nutzungsdauer im Müll, was zusätzlich zu einer wachsenden Abfallproblematik führt.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Tonnen Textilien werden jährlich in die Schweiz importiert, und wie viele davon stammen aus der Fast-Fashion-Produktion?

2. Wie hat sich die Menge an Textilabfall in den letzten 20 Jahren entwickelt? Wie gross in der Anteil des Abfalls, der ins Ausland exportiert wird?

3. Wie hoch ist der Anteil von Fast Fashion und Textilimporten am gesamten CO₂-Fussabdruck der Schweiz?

4. Gibt es Zahlen zu weiteren Umweltauswirkungen (z.B. Wasserverbrauch, Mikroplastikverschmutzung), die die Produktion und Entsorgung von Fast Fashion, die in die Schweiz importiert wird, verursacht?

5. Wie hoch sind die Transportemissionen der Textilimporte in die Schweiz, und wie stark tragen sie zum CO₂-Ausstoss bei?

6. Welche Instrumente stehen der Schweiz zur Verfügung, um den Import von umweltschädlich produzierter Kleidung zu regulieren oder zu beeinflussen? Plant der Bundesrat Massnahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu «Fast Fashion» oder «Ultra fast Fashion» werden keine separaten Daten erhoben. 1) Gemäss den Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (2023) werden jährlich rund 22 Kilogramm Textilien pro Person in die Schweiz importiert. Dies entspricht etwa 190 000 Tonnen pro Jahr und umfasst Bekleidung, Heimtextilien und Schuhe. 2) Die Menge an separat gesammelten Alttextilien in der Schweiz hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zugenommen. Gemäss Analyse der Stoffströme von Alttextilien wurden im Jahr 2002 etwa 42 500 Tonnen gesammelt (ca. 6 kg pro Person). Diese Menge stieg bis 2023 auf rund 60 000 Tonnen (ca. 7 kg pro Person) an. Zusätzlich wurden im Jahr 2022 gemäss «Kehrichtsackanalyse» jährlich etwa 36 700 Tonnen Alttextilien (ca. 4 kg pro Person) über den Haushaltskehricht entsorgt. Im Jahr 2002 waren es noch 43 548 Tonnen (ca. 6 kg pro Person). Insgesamt werden somit jährlich rund 96 700 Tonnen Alttextilien entsorgt. Von den separat gesammelten Alttextilien werden etwa 98 Prozent zur Sortierung ins Ausland exportiert. Davon sind etwa 60 Prozent als Gebrauchtkleider vorgesehen, 28 Prozent werden rezykliert und 12 Prozent als Abfall entsorgt. 3) Vom Treibhausgas-Fussabdruck der Schweizer Haushalte gingen gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik im Jahr 2021 3.5 Prozent auf den importbedingten Teil des Ausgabenpostens «Bekleidung und Schuhe» zurück. Inklusive Inlandanteil machte der Ausgabenposten «Bekleidung und Schuhe» insgesamt 3.8 Prozent des Treibhausgas-Fussabdruck der Schweizer Haushalte aus. 4) Im Umweltatlas Lieferketten Schweiz aus dem Jahr 2020 werden die durch den Schweizer Bekleidungshandel ausgelösten Umweltbelastungen ausgewiesen. Der Wasserverbrauch des Schweizer Bekleidungshandels wird hauptsächlich durch die landwirtschaftliche Produktion verursacht (insb. Anbau von Baumwolle). Durch das Waschen von synthetischen Textilien werden in der Schweiz jährlich 80 Tonnen Faserabrieb emittiert (Kawecki und Nowack 2019). Weitere Analysen hat der Bundesrat 2022 im Bericht «Kunststoffe in der Umwelt» in Erfüllung der Postulate 18.3196 Thorens Goumaz «Wie kann künftig ein ökologischer, effizienter und wirtschaftlich rentabler Umgang mit Kunststoffen garantiert werden?», 18.3496 Munz «Aktionsplan zur Reduzierung von Plastikeinträgen in die Umwelt», 19.3818 Flach «Millionen Tonnen von Plastik einsparen, ersetzen oder recyclen statt verbrennen oder exportieren» und 19.4355 Die Mitte-Fraktion «Plastikmüll. Vermeiden und wiederverwerten statt exportieren» vorgelegt. 5) Laut einer Studie der Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2019 ist die Produktion von Textilien mit 51 Prozent für den grössten Teil der Treibhausgas-Emissionen von Textilien verantwortlich, der Transport für lediglich 5 Prozent. Gemäss Umweltatlas Lieferketten sind die Stromgewinnung aus fossilen Energieträgern sowie die Gewinnung von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen (z. B. für synthetische Textilfasern) hauptverantwortlich für Treibhausgas-Emissionen von Textilien. 6) Gestützt auf Artikel 35i des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) kann der Bundesrat umweltbezogene Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten festlegen, wobei die Regelungen der wichtigsten Handelspartner berücksichtigt werden sollen. Ab Ende 2025 wird die EU-Kommission delegierte Rechtsakte zur neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 erlassen. Gemäss dessen Artikel 18 sollen auch Textilien adressiert werden. Der Bundesrat wird diese Entwicklungen verfolgen und bei Bedarf Verordnungsanpassungen prüfen.