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24.4678 · Interpellation · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die massive Kostenzunahme bei den Psychologen, die selbst für das permanent übermässige Kostenwachstum in der OKP eine unannehmbare Situation darstellt, überhaupt möglich wurde?

a. Die Rolle des Bundesrates für das Anordnungsmodell und seine laschen Rahmenbedingungen (zu weit gehende Anordnungskompetenz)?

b. Die Rolle welches Tarifpartners/welcher Tariforganisation für den massiv höheren (provisorischen) Tarif?

c. Die Rolle der Kantone bzw. der GDK für den massiv höheren (provisorischen) Tarif?

2. Ist der Bundesrat bereit, den kritisierten Sachverhalt endlich aktiv abzuklären und auf Verordnungsstufe Schranken einzubauen, die «Wohlfühlbehandlungen» ohne Krankheitswert zu Lasten der OKP so rasch wie möglich unterbinden?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Kompetenzen der Ärzte derart zu klären bzw. in Ordnung zu bringen, dass nur noch Ärzte anordnen dürfen, die über ausgewiesene fundierte Kenntnisse psychischer Erkrankungen verfügen?

4. Ist der Bundesrat bereit, den notwendigen politischen Druck auszuüben, damit so rasch wie möglich eine Tarifstruktur vorliegt, die genehmigungsfähig ist?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hatte 2019 die Mehrkosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durch den Modellwechsel auf das Anordnungsmodell kurzfristig auf rund 100 Millionen und langfristig auf 170 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. In den Schätzungen berücksichtigt wurde die Verlagerung von privat oder über Zusatzversicherungen bezahlten Leistungen in die OKP, nicht aber allfällige Tarifeffekte oder eine erhöhte Belastung und Bedarf nach psychotherapeutischen Leistungen (Bericht des Bundesrates vom 4. September 2024 in Erfüllung der Postulate 21.3234 Hurni und 21.3457 WBK-NR). Im ersten Monitoringbericht vom Mai 2024 wurden im Zusammenhang mit der Neuregelung für das Jahr 2023 Mehrkosten von 175–200 Millionen Franken errechnet. Davon ist die Hälfte auf den provisorischen Tarif zurückzuführen, der um rund 16 % über der durchschnittlichen Vergütung im Delegationsmodell liegt, wo die Abrechnung via TARMED erfolgte (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Leistungen und Tarife > Nicht-ärztliche Leistungen > Neuregelung der psychologischen Psychotherapie). Das Monitoring erfolgt weiter jährlich. 1a./2./3. Die rechtlichen Grundlagen erlauben eine Kostenübernahme von Leistungen bei somatischen und psychischen Erkrankungen durch die OKP nur dann, wenn eine Krankheit vorliegt. Die Ärztin oder der Arzt trägt bei der Anordnung zur psychologischen Psychotherapie die fachliche Verantwortung für die Feststellung eines behandlungsbedürftigen psychischen Leidens mit Krankheitswert. Fragen bezüglich der Anordnungskompetenz wurden denn auch mit den Akteuren vor dem Entscheid des Bundesrats zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie eingehend diskutiert. Die zur Anordnung berechtigten Ärztinnen und Ärzte verfügen über die Kompetenz zur Beurteilung, ob ein psychisches Leiden mit Krankheitswert vorliegt. Neben den anordnenden Ärztinnen und Ärzten leisten auch die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihren Beitrag zur Diagnosestellung.Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Mengen- und Kostenausweitungen sind verschiedene Massnahmen wie Einschränkungen in der Anordnungsbefugnis, die Beschränkung der Anzahl Sitzungen pro Anordnung und Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach 30 Sitzungen mit Einbezug einer psychiatrischen Fallbeurteilung vorgesehen. Auch können die Versicherer im Rahmen der Rechnungsprüfung jederzeit Informationen zur Prüfung der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Einzelfall verlangen.Die bis Ende 2025 laufende Evaluation der Neuregelung untersucht die Auswirkungen auf die Mengen- und Kostenentwicklungen, die Versorgungssituation sowie weitere Fragen. Würde die Evaluation fundierte Hinweise liefern, dass zusätzliche Kontrollen im Bereich Indikationsstellung sinnvoll sind, wird eine entsprechende Änderung geprüft. 1.b./c. Im Bereich der OKP werden die Tarife und Preise in Verträgen zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern vereinbart oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt. Da die Tarifverhandlungen in der psychologischen Psychotherapie noch nicht abgeschlossen werden konnten und es keinen vom Bundesrat genehmigten gesamtschweizerischen Tarifvertrag gibt, haben die Kantone einen provisorischen Stundentarif festgelegt. Dabei handelt es sich um eine provisorische Massnahme, um die Vergütung dieser Leistungen zulasten der OKP zu ermöglichen. Diese Massnahmen gelten ohne Präjudiz. Gegebenenfalls können die Tarifpartner die Differenz zu den definitiven Tarifen bei deren Inkrafttreten zurückfordern. Bevor die Kantone über die provisorischen Tarife entschieden, haben sie die Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer angehört. 4. Die Tarifverhandlungen laufen derzeit noch und werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) begleitet. Der Bundesrat erwartet, dass die Tarifpartner rasch eine vertragliche Lösung finden, um eine weitere Verlängerung der Übergangssituation zu vermeiden. Sobald die Tarifpartner ein Genehmigungsgesuch beim Bundesrat eingereicht haben, wird dieser prüfen, ob der Vertrag dem Gesetz sowie dem Gebot der Billigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht. Dann entscheidet er über die Genehmigung des Tarifvertrags. Wird der Vertrag genehmigt, können die daraus resultierenden definitiven Tarife anschliessend in Kraft treten.