24.471 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-18
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Es sei eine rechtliche Grundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung durch die strafverfolgenden Behörden von Bund und Kantonen zu schaffen.
Begründung
Mit Urteil vom 17. Oktober 2024 (1C_63/2023) hob das Bundesgericht die Bestimmungen des Luzerner Polizeigesetzes zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt bei der Strafverfolgung. In diesem Bereich komme den Kantonen jedoch keine Gesetzgebungskompetenz zu. Überwachungsmassnahmen zum Zweck der Strafverfolgung bedürften vielmehr einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.
Konsequenz dieses Bundesgerichtsurteils ist eine hohe Rechtsunsicherheit: Einige Kantone stoppten entsprechende Rechtsetzungsprojekte, andere Kantone mit bestehenden Bestimmungen sind unsicher, inwieweit diese noch zulässig sind. Diese Rechtunsicherheit soll durch eine einheitliche Regelung in der Bundesgesetzgebung beseitigt werden.
Wie die gesamte Gesellschaft ist auch die Kriminalität hochmobil und gut vernetzt. Darum ist den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone die Nutzung effizienter technischer Mittel zu ermöglichen. Es geht dabei insbesondere um Verbrechensbekämpfung und darum, schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit wie Extremismus und Terrorismus abzuwenden, aber auch um die einfachere Suche nach vermissten oder entführten Personen.
Der Bund kennt bereits eine entsprechende Regelung für den öffentlichen Verkehr im Personenbeförderungsgesetz und der dazugehörigen Videoüberwachungsverordnung. Darüber hinaus hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren einen Mustergesetzestext für die Kantone erarbeitet. Diese Grundlagen können als Ausgangspunkt für die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative herangezogen werden.