24.473 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-20
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Es seien die parlamentsrechtlichen Grundlagen anzupassen, um die verschiedenen von der PUK in ihrem Bericht festgestellten Mängel zu beseitigen.
Begründung
Die Untersuchung durch die PUK hat gezeigt, dass verschiedene gesetzliche Grundlagen des Parlamentsgesetzes bzgl. der PUK einer Präzisierung oder einer Anpassung bedürfen.
Die Feststellungen der Kommission betreffen folgende Bereiche des Parlamentsgesetzes:
Die Verfahrensrechte der Betroffenen im Sinne von Artikel 168 Parlamentsgesetz (Feststellung der unmittelbar in ihren Interessen betroffenen Personen);
die Stellung des Bundesrates im Sinne von Artikel 167 Parlamentsgesetz (spezifische Beteiligungsrechte, Recht sich vor der Kommission zu äussern, Sonderstellung des Vertreters bzw. der Vertreterin des Bundesrates) und
weiterer punktueller Handlungsbedarf (Heranziehung von Arbeiten anderer Kommissionen, Schweigepflicht gemäss Artikel 169 ParlG, Protokollierung der Sitzungen der PUK sowie die Konsultation)
Die detaillierte Begründung der vorgenannten Aspekte findet sich in Kapitel 14.4 des Schlussberichts der PUK, weshalb auf eine Wiedergabe vorliegend verzichtet und darauf verwiesen wird.