Lexipedia

24.476 · Parlamentarische Initiative · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Mit einer Anpassung des Energiegesetzes, insbesondere der Artikel 26 und 29a, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) festgelegten Ziele für die Stromproduktion zu erreichen.

Begründung

Im Energiegesetz sind als Ziele für die Nettoproduktion aus Wasserkraft für das Jahr 2035 37,9 TWh und für das Jahr 2050 39,2 TWh festgelegt. Laut der Studie des BFE zum Wasserkraftpotenzial der Schweiz (2019) bestand unter den damals geltenden Rahmenbedingungen bei der damaligen Produktion von 36,14 TWh ein Ausbaupotenzial von 2,26 TWh. Das gesamte Potenzial betrug folglich 38,4 TWh. Um das im Energiegesetz für das Jahr 2050 festgelegte Ziel zu erreichen, braucht es daher ein zusätzliches Potenzial von 800 GWh.

Um diese Lücke zu schliessen, müssen alle Wasserkraftwerke, auch die Kleinwasserkraftwerke, gleich behandelt werden. Dieses Potenzial wurde laut der Studie aufgrund des damals geltenden neuen Energiegesetzes erheblich verkleinert. Gleichzeitig entsteht so ein grösserer Handlungsspielraum bei der Abwägung zwischen den Interessen konkreter Wasserkraftprojekte und von Restwassersanierungen, was auch den Fliessgewässern zugute kommen dürfte.

Jede Kilowattstunde erneuerbare Energie zählt | Lexipedia | Lexipedia