24.7036 · Fragestunde. Frage · 2024-02-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 31. Januar 2024 müssen EU-Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten erstmalig darüber berichten, wie viele Güter mit welchem Kohlendioxid-Gehalt sie in die EU eingeführt haben. Für den Moment sind Länder wie die Schweiz, die unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) fallen, von CBAM ausgenommen.
Handelt der Bundesrat ein Bestimmung im Paketabkommen aus, dass die EU die Schweiz auch dann nicht sanktionieren darf, falls diese Ausnahmeregelung in Zukunft einmal fallen sollte?