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24.7073 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Israel mit seinen militärischen Operationen in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen hat?
- Wenn ja: Mit welchen militärischen Aktionen wurde das humanitäre Völkerrecht verletzt?
- Wenn nein: Wie bewertet der Bundesrat die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die Verwehrung des Zugangs zu Wasser und Nahrung und die Massenverhaftungen von Palästinenserinnen und Palästinensern?
- Wenn das humanitäre Völkerrecht verletzt wurde: Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat daraus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat die vorsorglichen Massnahmen des Gerichtshofs (ICJ) zur Kenntnis genommen. Diese sind für die Parteien bindend. Israel muss demnach wirksame Massnahmen ergreifen, um die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen. Der Bundesrat erwartet von Israel, dass es der Anordnung des Gerichtshofs nachkommt. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer sofortigen Befreiung aller Geiseln und einem humanitären Waffenstillstand. Die Schweiz vertritt diese Position in allen ihren bilateralen und multilateralen Kontakten. Gleichzeitig unterstützt sie jede diplomatische Bemühung im Hinblick auf einen definitiven Waffenstillstand und einer politischen Lösung des Konflikts. 3. Der Bundesrat hat bereits 2023 die humanitäre Hilfe stark ausgebaut, mit einem Paket von 90 Mio. Franken, auch dank eines Nachtragskredits in der Höhe von 86 Mio. Franken, der vom Parlament bereits bewilligt worden ist. 4. Für 2024 sind ebenfalls Mittel für die humanitäre Hilfe vorgesehen. Diese werden demnächst dem Bundesrat in Auslegung des parlamentarischen Entscheids über das Budget 2024 unterbreitet und dann bei den Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert. 5. La détermination portant sur d'éventuels crimes de guerre n'incombe pas aux États individuels, mais aux tribunaux et instances internationales mandatés à cet effet. La Cour pénale internationale mène actuellement une enquête qui couvre également l’ensemble des faits survenus depuis le 7 octobre 2023. Toute décision prise par les juridictions internationales est contraignante et doit être respectée.