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24.7268 · Fragestunde. Frage · 2024-05-27

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Den Medien ist zu entnehmen, dass die ehemalige Fedpol-Chefin eine Abgangsentschädigung von knapp 340'000.-- Schweizer Franken erhält. Offensichtlich stützt sich diese Entschädigung auf Art. 19 Abs. 4 BPG (SR 172.220.1).
In diesem Zusammenhang interessiert folgende Frage:
In wie vielen Fällen und zu welchem Gesamtbetrag wurden Entschädigungen nach Art. 19 Abs. 4 BPG seit dem Inkrafttreten der Bestimmung per 1. Juli 2013 ausbezahlt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die erwähnte Entschädigung stützt sich auf Artikel 19 Absatz 4 des Bundespersonalgesetzes sowie auf Artikel 26 Absatz 1, auf Artikel 78 Absätze 2 und 2bis und auf Artikel 79 Absatz 2 der Bundespersonalverordnung.Abgangsentschädigungen für die obersten Kader (Amtsdirektorinnen/Amtsdirektoren; Generalsekretärinnen/Generalsekretäre) sind im Zusammenspiel mit der vereinfachten Kündigung nach Artikel 26 Absätze 1 und 3 der Bundespersonalverordnung zu sehen. Die Entschädigung kann auch ausgerichtet werden, wenn die entsprechende Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.Im Zeitraum von 2013 bis 2023 wurden im obersten Kader zwischen einer und neun Abgangsentschädigungen pro Jahr gewährt. In Franken ausgedrückt bewegten sich die jährlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum in der Bandbreite von 50'000 und 1,7 Millionen Franken. Die Gesamtsumme über diese elf Jahre beträgt knapp 7,5 Millionen. Die Gesamtzahl der Fälle beläuft sich auf 46.