24.7390 · Fragestunde. Frage · 2024-06-03
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In der Armeebotschaft 2024 schlägt der Bundesrat für den Finanzbedarf der Armee (Gruppe Verteidigung und Bundesamt für Rüstung armasuisse) drei Varianten für die Jahre 2025 bis 2035 vor.
Allerdings fehlen die Kosten für die Varianten 1 und 3.
- Weshalb verweigert der Bundesrat die Kostenrechnung für zwei Varianten?
- Wie ist dies mit der Vorgabe gemäss Art. 141 Abs. 2 lit. f ParlG vereinbar?
- Wie hoch sind die Kosten je Variante?