24.7401 · Fragestunde. Frage · 2024-06-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Artikel 5a des Raumplanungsgesetzes in der am 29. September 2023 angenommenen Fassung (RPG 2) sieht die Zahlung einer Prämie für den Abbruch von Bauten ausserhalb der Bauzonen an die betroffenen Eigentümer vor. Diese Prämien müssen von den Kantonen finanziert werden, wobei der Bund Beiträge an die Aufwendungen der Kantone leisten kann.
Welche Bundesbeiträge sind in diesem Bereich vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)