24.7569 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit Anfang 2024 müssen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz alle Haltestellen im öffentlichen Verkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein. Wo diese Vorgabe nicht erfüllt ist, ist ein Ersatzfahrdienst (z. B. Shuttle-Fahrdienst) vorgesehen. In seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.3707 verweist der Bundesrat auf die Kantone.
Doch sollte er nicht in der Lage sein, über das Bundesamt für Verkehr einen Überblick über die Situation zu liefern?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)