24.7711 · Fragestunde. Frage · 2024-09-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bei Anwendung des KN1 geht es um einfache Tätigkeiten ohne Ausbildung und Erfahrung. In 24.3577 erklärte der Bundesrat, dass bei Anwendung des KN 1 auch Erfahrung oder Ausbildung erforderlich sein können und dass in den 5 erwähnten Wirtschaftszweigen die Mehrheit über einen anerkannten Abschluss verfügt.
Wird der Bundesrat Wirtschaftszweige, in denen ein anerkannter Abschluss oder relevante Berufserfahrung auf KN 1 vorliegen, bei der Ermittlung des Invalideneinkommens nach LSE KN 1 ausklammern?