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24.8018 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss NZZ vom 6. Dezember 2024 soll im Iran ein strenges Kopftuchgesetz (mit hohen Bussen und Haftstrafen) erlassen werden.
1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung der Frauen in islamischen Staaten ist?
2. Warum nimmt die Schweiz in ihrem Dialog mit dem Iran nicht deutlicher gegen solche frauenverachtenden Praktiken Stellung?
3. Wird das Verhüllungsverbot in der Schweiz klar umgesetzt und geahndet, welches am 1.1.2025 in Kraft tritt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass niemand gezwungen werden darf, ein Kopftuch zu tragen oder sein Gesicht zu verhüllen. Er hat bereits im Rahmen der Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und zum indirekten Gegenvorschlag ausgeführt, dass die Vollverschleierung ein Mittel zur Unterdrückung von Frauen sein kann. Sofern das Tragen des Schleiers freiwillig erfolgt, ist es hingegen Teil der Religionsfreiheit. 2. Die Schweiz hat eine klare Position zugunsten der Frauenrechte und der Gleichstellung, die sie im Rahmen ihres bilateralen Austausches mit Iran und auf multilateraler Ebene zum Ausdruck bringt. Insbesondere fordert sie die iranischen Behörden auf, diskriminierende Gesetze und Praktiken aufzuheben. 3. Das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) sowie eine entsprechende Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Wer von diesem Zeitpunkt an sein Gesicht an einem öffentlich zugänglichen Ort in der Schweiz verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1’000 Franken bestraft. Die Strafverfolgung obliegt in diesen Fällen den kantonalen Behörden.