24.8034 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat will das neue Rahmenabkommen mit der Europäischen Union demnächst unterzeichnen. Der Inhalt dieses Abkommens ist nicht bekannt. Allerdings könnte das Abkommen die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kantone beschneiden, wie zum Beispiel bei den Immatrikulationsgebühren der Universitäten.
- Müsste der Bundesrat nicht alle parlamentarischen Kommissionen und die Kantone konsultieren, sobald der Inhalt des Abkommens feststeht?
- Wird die Verfassungsmässigkeit dieses Abkommens geprüft werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)