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25.057 · Geschäft des Bundesrates · 2025-05-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Nationalrats

Zusammenfassung

Botschaft vom 21. Mai 2025 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025

Bundesrat überweist Botschaft zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze weiter beschleunigen.

Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen 50 und 80 Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen (Übertragungsnetz) beträgt rund 80 Jahre. Ein Grossteil dieses Übertragungsnetzes muss deshalb in den nächsten Jahren erneuert werden. Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung unserer Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen. Das führt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die heute oftmals viele Jahre dauern. Das kann zu Engpässen im Netz führen, welche Kosten bei Produzenten und Endverbrauchern verursachen. Die neuen Regelungen machen eine Revision des Elektrizitätsgesetzes notwendig. Dadurch können Stromnetze rascher ausgebaut und so den steigenden Anforderungen gerecht werden.

In der Vernehmlassung, die von Juni bis Oktober 2024 dauerte, sind 126 Stellungnahmen eingegangen, die zu Anpassungen der Vorlage geführt haben.

Die wichtigsten Neuregelungen

Sachplanverfahren für bisherige Trassees fällt weg: Künftig braucht es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr. Dies entlastet die Behörden und bringt mehr Planungssicherheit für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid für Sanierungs- und Ersatzprojekte im Übertragungsnetz.

Vorrang für Übertragungsnetze: Anlagen des Übertragungsnetzes sind gemäss geltendem Recht von nationalem Interesse. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausnahmen von diesem Vorrang sind im Gesetz aufgeführt, zum Beispiel Biotope von nationaler Bedeutung. In jedem Einzelfall muss nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.

Ausdehnung auf Verteilnetze: Neu enthält die Vorlage eine beschleunigende Massnahme für das Verteilnetz. Der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone wird wesentlich vereinfacht, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Dadurch entfällt die Standortevaluation. Damit wird ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber aus der Vernehmlassung umgesetzt.

Schnellerer Entscheid der Leitbehörde: Auf Ablehnung stiess der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Verzicht auf ein formelles Differenzbereinigungsverfahren, falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz kommt. Die überarbeitete Regelung sieht nun vor, dass innert 30 Tagen ein Bereinigungsversuch vorgenommen werden muss. Wird dabei zwischen der Leit- und der Fachbehörde keine Einigung erzielt, entscheidet die Leitbehörde, unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist. Dies und weitere Vorgaben an die Kantone und an die Gerichte sollen die Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren beschleunigen.

Frühzeitige Koordination bei Planung: Die Koordination der Netzplanung wird verbessert, indem raumplanerische Aspekte in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden. So kann das Optimierungspotential für das Stromnetz rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Das spart Kosten, verbessert die Qualität der Netzinfrastruktur und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Weitere Anpassungen

Freileitungsgrundsatz fällt weg: Auf den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Freileitungsgrundsatz im Übertragungsnetz wird verzichtet. Der Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen lehnen diesen Grundsatz ab.

Zusätzliche Beschleunigung: Zu möglichen Anpassungen auf Verordnungsstufe, die ebenfalls zu einer Beschleunigung beitragen können, hat der Bundesrat bis zum 24. März 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese wird zurzeit ausgewertet. Es handelt sich um Massnahmen, die unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehenden Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden können.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 18.12.2025

Nationalrat will Höchstspannungsleitungen oberirdisch verlegen

Die Schweiz ist nicht zuletzt für die Energiewende auf ein leistungsfähiges Stromnetz angewiesen. Der Nationalrat will nun Um -und Ausbauten am Netz voranbringen. Dabei hat er beschlossen, dass Hoch- und Höchstspannungsleitungen grundsätzlich in der Luft hängen sollen.

Sämtliche Fraktionen stellten sich am Donnerstag hinter den Beschleunigungserlass, der Anpassungen im Elektrizitätsgesetz, im Energiegesetz und im Raumplanungsgesetz gehören. Mit 190 zu 0 Stimmen und mit sieben Enthaltungen verabschiedete der Nationalrat die Vorlage. Diese geht nun an den Ständerat.

Oberirdische Übertragungsleitungen

Auf Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) schrieb der Nationalrat einen Freileitungsgrundsatz in die Vorlage. Hoch- und Höchstspannungsleitungen mit 220 Kilovolt oder mehr sollen grundsätzlich oberiridisch verlegt werden.

Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben: Eine Erdleitung soll möglich sein, wenn dies billiger zu stehen kommt oder aus technischen Gründen nötig ist. Auch wenn ein geschütztes Moor eine Freileitung verhindert, soll sie in den Boden verlegt werden können.

Freileitungen seien über ihren gesamten Lebenszyklus wesentlich günstiger und wiesen technische Vorteile für den Netzbetrieb auf, schrieb die Urek-N. Daher sei eine Priorisierung zugunsten der Freileitungen gerechtfertigt. Der Freileitungsgrundsatz sei systemrelevant, sagte Benjamin Giezendanner (SVP/AG).

Ohne Freileitungsgrundsatz gehe ein Leitungsbau ins Geld, fügte Christian Wasserfallen (FDP/BE) hinzu. In den Boden zu verlegende Leitungen könnten zu jahrelangen Bauverzögerungen führen. Nur mit Freileitungsgrundsatz könne das Ziel die Stromnetze rascher zu bauen, erreicht werden, sagte Priska Wismer-Felder (Mitte/LU).

Grüne wollen mehr Ausnahmen

Leistungsstarke Netze seien zwar zentral für Energiewende und Dekarbonisierung, entgegnete Marionna Schlatter (Grüne/ZH). Doch es brauche mehr Ausnahmen vom Freileitungsgrundsatz, etwa in der Nähe von Zugvogelrouten. Der Ständerat solle unter Einbezug der Kantone nach einer Lösung suchen, forderte Schlatter.

Grüne und SP argumentierten mit der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage bei einem allfälligen Referendum. Ein Einzelantrag von Emmanuel Amoos (SP/VS), auf den Grundsatz der Freileitung zu verzichten, wurde aber abgelehnt. Ja-Stimmen gab es von SP und Grünen, aber vereinzelt auch von SVP-, Mitte- und FDP-Mitgliedern.

Auch der Bundesrat hätte ursprünglich einen Freileitungsgrundsatz gewollt. Doch er verzichtete aber darauf, nachdem sich in der Vernehmlassung ein Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen dagegen aussprachen.

"Frage der Akzeptanz"

Energieminister Albert Rösti erwartete vom Freileitungsgrundsatz zwar ebenfalls schnellere Bewilligungen und Planungen. "Aber es gibt die Frage der Akzeptanz durch die Bevölkerung", gab er zu bedenken.

In die Vorlage nahm der Nationalrat noch weitere Elemente auf, welche den Um- und Ausbau des Stromnetzes beschleunigen sollen. So soll es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr geben.

Das soll die Behörden entlasten und der Netzgesellschaft Swissgrid mehr Planungssicherheit geben. Auch soll künftig das Interesse an der Realisierung von Übertragungsnetzen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausnahmen sind aber möglich.

Der Nationalrat legte auf Antrag der Urek-N bei diesem Thema noch einen oben drauf: Er entschied, dass auch Verteilnetze von dieser Priorisierung profitieren sollen, gegen den Widerstand von Rösti. Zudem vereinfacht die Vorlage den Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 10.06.2026
Räte wollen Aus- und Umbau des Schweizer Stromnetzes vorantreiben

Grundgerüst für Ausbau des Stromnetzes steht

Die Schweiz ist nicht zuletzt für die Energiewende auf ein leistungsfähiges Stromnetz angewiesen. National- und Ständerat wollen nun Um- und Ausbauten am Netz voranbringen. Fragen und Antworten zum "Netzexpress" im Überblick:

Wie ist die Ausgangslage?

Mehr als sechzig Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen beträgt rund achtzig Jahre. Konkret müssen in den nächsten Jahren rund 12'000 Tragwerke ersetzt werden. In der jüngeren Vergangenheit wurden jährlich nur rund vierzig Masten erneuert. Künftig liegt der Bedarf bei bis zu 500 pro Jahr. Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung der Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen. Die Revision des Elektrizitätsgesetzes wird auch "Netzexpress" genannt - in Anlehnung an die bereits beschlossenen Vorlagen zum "Solarexpress" und zum "Windexpress" zum Ausbau der Erneuerbaren.

Was ist beim Übertragungsnetz geplant?

Künftig soll es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr brauchen. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. In jedem Einzelfall soll nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden müssen. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.

Was ist mit dem Verteilnetz?

Auch hier soll der Aus-, Um- und Neubau beschleunigt werden. Der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone soll wesentlich vereinfacht werden, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Dadurch entfiele die Standortevaluation. Zudem beschlossen die eidgenössischen Räte, auch den Anlagen des Verteilnetzes eine nationale Bedeutung beizumessen, die andere nationale Interessen grundsätzlich überwiegt. Ausgenommen soll jedoch das Niederspannungsnetz sein.

Welche Rolle hat der Bund?

Falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren kommt, soll neu innert dreissig Tagen ein Bereinigungsversuch gestartet werden müssen. Falls keine Einigung zustande kommt, soll die Leitbehörde entscheiden - unabhängig davon, ob die Differenz zur Fachbehörde wesentlich ist. Zudem soll die Koordination der Netzplanung verbessert werden, indem raumplanerische Aspekte in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden.

Wie kommt die Reform an?

Der beschleunigte Ausbau und die Erneuerung der Stromnetze sind im Parlament im Grundsatz weitgehend unbestritten. Dieser zentrale Aspekt des Umbaus des Schweizer Energiesystems dürfe nicht durch langwierige Bewilligungsverfahren ausgebremst werden, lautet der Tenor. Heute dauern solche Verfahren oftmals viele Jahre. "Die beste Produktion nützt nichts, wenn sie nicht transportiert werden kann", sagte Ständerat Daniel Fässler (Mitte/AI) namens der zuständigen Umwelt-, Energie- und Raumplanungskommission (Urek-S). Energieminister Albert Rösti sprach vom "letzten Mosaikstein beim Ausbau der erneuerbaren Energien".

Welches sind die grössten Streitpunkte?

Die Räte haben trotz kritischer Rückmeldungen in der Vernehmlassung entschieden, dass Höchstspannungsleitungen grundsätzlich oberirdisch verlegt werden sollen. Der Ständerat sprach sich jedoch dafür aus, dass dieser Grundsatz in Bauzonen nicht gelten soll. Daneben soll es weitere Ausnahmen geben: Eine Erdleitung soll möglich sein, wenn dies billiger zu stehen kommt oder aus technischen Gründen nötig ist. Auch wenn ein geschütztes Moor eine Freileitung verhindert, soll sie in den Boden verlegt werden können. Eine Minderheit im Ständerat wollte zudem, dass in jedem Fall geprüft werden müsse, ob eine Höchstspannungsleitung innerhalb von Bauzonen auch als Erdkabel verlegt werden könne. Beat Rieder (Mitte/VS) gab zu bedenken, dass diverse Freileitungen in Bauzonen heftig umstritten seien. "Wer lebt schon gerne unter Hochspannungsmasten?" Ohne Zwang, Erdleitungen zu prüfen, gebe es keine Transparenz über Alternativen und Kosten. "Das wird eine Welle der Opposition auslösen." Die Mehrheit hielt entgegen, dass ohne strikte Durchsetzung des Freileitungsgrundsatzes das Beschleunigungsziel torpediert würde. Eine Erdverkabelung würde auch mit einer Kann-Formulierung geprüft. Energieminister Rösti bestätigte dies.

Wo gibt es noch Differenzen?

Der Nationalrat hatte die Vorlage des Bundesrats im vergangenen Dezember nur punktuell angepasst. Der Ständerat ging nun weiter. Beispielsweise entschied er gegen den Willen der Ratslinken, dass Verbandsbeschwerden betreffend das Stromnetz im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden können sollen. Zudem sollen bestehende Leitungen, die durch Moorlandschaften führen, einfacher erneuert werden können. Heidi Z'graggen (Mitte/UR) warnte zusammen mit links-grünen Mitgliedern des Ständerats davor, den verfassungsmässig garantierten Moorschutz auszuhebeln. "Die Mehrheit überschreitet hier eine rote Linie." Wird ausserhalb von Bauzonen eine Leitung ersetzt, welche die Grenzwerte bezüglich Lärm und nichtionisierender Strahlung überschreitet, soll zudem auch die neue Leitung diese Grenzwerte überschreiten dürfen, solange von ihr keine höhere Lärm- und Strahlungsbelastung ausgeht als von der alten.

Wie geht es weiter?

Der Ständerat hiess die überarbeitete Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Damit befasst sich nun wieder der Nationalrat. Der Druck für eine rasche Einigung ist gross. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom), die nationale Netzgesellschaft Swissgrid sowie die Schweizer Elektrizitätsunternehmen plädieren für rasche und griffige Massnahmen zur Modernisierung des Stromnetzes. Wie beim im vergangenen Herbst vom Parlament verabschiedeten Beschleunigungserlass für die erneuerbare Energieproduktion gilt es, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Ausbaus und des Naturschutzes zu finden. Damals verzichteten Umweltverbände letztlich auf ein Referendum.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)

urek.ceate@parl.admin.ch

Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)