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Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Änderung (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen)

25.064 · Geschäft des Bundesrates · 2025-06-20

Justiz- und Polizeidepartement

Zurückgewiesen an den Bundesrat

Zusammenfassung

Botschaft vom 20. Juni 2025 zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2025

Leistungsschutz für Medien: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Medienunternehmen sollen für die Nutzung ihrer journalistischen Leistungen durch grosse Onlinedienste eine Vergütung erhalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 die Botschaft zum neuen Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen ans Parlament überwiesen.

Die öffentliche Debatte ist ein wichtiger Bestandteil von Demokratien. Mit der Digitalisierung hat sich diese zunehmend ins Internet verlagert. Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren dabei weitgehend auf den journalistischen Leistungen klassischer publizistischer Medien. Aufgrund ihrer Kürze sind die verwendeten Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) bisher nicht durch das Urheberrecht geschützt. Daher erhalten Medienunternehmen und Medienschaffende von den Anbietern der Onlinedienste bisher keine Vergütung für die Nutzung ihrer Leistungen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass grosse Onlinedienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets eine Vergütung entrichten. Journalistinnen und Journalisten sollen an dieser Vergütung angemessen beteiligt werden. Vergütungspflichtig wären ausschliesslich Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.

In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Umsetzung tendenziell begrüsst, in der Sache ist die Einführung eines Leistungsschutzes für Medienunternehmen aber umstritten.

Berücksichtigung künstlicher Intelligenz

Die Nutzung von KI im Medienbereich ist im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht behandelt. Sie ist Gegenstand der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch», die der Bundesrat zur Annahme empfohlen hat.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 02.03.2026

Nationalrat schickt Leistungsschutz für Medien auf Zusatzrunde

Nicht nur Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Der Nationalrat will ins Leistungsschutzrecht auch Anwendungen von Künstlicher Intelligenz einbeziehen.

Die grosse Kammer schickte die Vorlage für die Anpassung des Urheberrechts am Montag mit dieser Forderung an den Bundesrat zurück, mit 157 zu 29 Stimmen und bei zwei Enthaltungen.

Die Mehrheit fand, dass die Verwaltung vertieft prüfen solle, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies auf die Vorlage hat.

Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits. Das Parlament überwies ihm dazu bereits eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ).

Snippets in Zukunft ohne Relevanz

Die Vorschau eines Artikels sei nach Ansicht von Experten keine schützenswerte Leistung, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH), und Snippets hätten in Zukunft keine Relevanz mehr. Die Verlage könnten sie auf Suchmaschinen ohnehin blockieren. Bei der KI hingegen, die journalistische Leistungen zweckentfremde, gebe es Schutzbedarf.

Die vom Verlegerverband aufgeworfene Frage sei berechtigt, sagte auch Gregor Rutz (SVP/ZH). Doch für einen urheberrechtlichen Schutz brauche es ein Mindestmass an Originalität. Er warnte vor fragwürdigen Bastelarbeiten mit der Vorlage.

Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter hätten die Vorlage beraten wollen. Das Handeln und eine Abgeltung für journalistische Leistungen seien dringend, sagte Sprecherin Marie-France Roth Pasquier (FR). Bei mehr als zwei Dritteln der Google-Recherchen werde das Originaldokument nicht angezeigt.

Weitere Begehren abgelehnt

Mehr Schutz für journalistische Leistungen sei rundum anerkannt, doppelte Martin Candinas (Mitte/GR) nach und forderte Verbesserungen durch das Parlament. Es brauche rasch eine Lösung, in die auch KI-Anbieter einbezogen werden müssten. "Mit einer Rückweisung werden wir mehrere Jahre verlieren."

SP, Grüne und GLP hätten die Vorlage mit der Zusatzrunde noch weiter ausbauen wollen, unterlagen aber ebenfalls. Der Bundesrat hätte nach ihrem Willen alternative Ansätze zur Förderung von Medienqualität und -vielfalt sowie zur Vergütung digitaler Plattformen prüfen müssen, etwa durch eine Digitalsteuer oder -abgabe.

Min Li Marti (SP/ZH) verwies auf sinkende Werbeeinnahmen und Leserinnen- und Leserzahlen von Bezahlmedien. Das Urheberrecht zwei Mal mit dem gleichen Ziel zu revidieren, mache aus Sicht der SP keinen Sinn. Die neue Regelung solle zielführend und nachhaltig sein, ergänzte Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE).

Frage der fairen Abgeltung

Barbara Schaffner (GLP/ZH) verwies auf das automatisierte Generieren von Inhalten durch KI. Es stelle sich die Frage, wie die Leistungen von Journalistinnen und Journalisten fair abgegolten werden könnten, wenn mit ihnen KI trainiert oder von ihr weiterverwendet werde.

Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.

Über die Rückweisung zu entscheiden hat nun der Ständerat. Zieht er nicht gleich, müsste sich der Nationalrat noch einmal dafür entscheiden, dass der Bundesrat die Vorlage überarbeiten müsste.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 17.06.2026

Parlament schickt Leistungsschutz für Medien auf Zusatzrunde

Bern (sda) - Nicht nur Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Das Parlament will auch Anwendungen von künstlicher Intelligenz einbeziehen. Das Dossier geht zurück an den Bundesrat.

Ohne Gegenstimme hat der Ständerat am Mittwoch die Vorlage zum Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) an die Landesregierung zurückgestellt. Der Nationalrat hatte dieser Forderung Anfang März mit 157 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Somit ist der Entscheid definitiv.

Der Bundesrat muss nun prüfen, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies für die Vorlage hat. Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits. Das Parlament überwies ihm dazu bereits eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ).

Verzögerung von etwa zwei Jahren

Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.

Auch bei KI-Anwendungen, die journalistische Leistungen zweckentfremdeten, gebe es Schutzbedarf, lautete der Tenor im Parlament. Die vom Verlegerverband aufgeworfene Frage sei deshalb berechtigt. Es stelle sich die Frage, wie die Leistungen von Journalistinnen und Journalisten fair abgegolten werden könnten, wenn mit ihnen KI trainiert oder von ihr weiterverwendet werde.

Justizminister Beat Jans war einverstanden mit der Rückweisung an den Bundesrat. "In der Tat ist es so, dass seit der Ausarbeitung des vorliegenden Leistungsschutzrechts die technische Entwicklung wieder rasant fortgeschritten ist." Auch Suchmaschinen würden heute mit generativer KI betrieben.

Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Gössi wurden laut Jans vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) bereits an die Hand genommen. Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für die Medienunternehmen als solches führe die Vereinigung der beiden Anliegen zu einer Verzögerung von etwa zwei Jahren.

Auskünfte

Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)

wbk.csec@parl.admin.ch

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)