25.082 · Geschäft des Bundesrates · 2025-11-05
Departement des Innern
In Kommission des Nationalrats
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. November 2025 zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.11.2025
Bundesrat beschliesst Neuausrichtung: Elektronisches Gesundheitsdossier E-GD löst EPD ab
Der Bundesrat möchte das Gesundheitssystem mit einem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stärken, das der ganzen Bevölkerung automatisch zur Verfügung gestellt wird. Das E-GD wird alle relevanten Gesundheitsinformationen einer Person an einem Ort bündeln und sie durch alle Lebensphasen – von Vorsorgeuntersuchungen bis zur Behandlung von Krankheiten – begleiten. Im Rahmen einer grundlegenden Neuausrichtung werden die Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sowie die Finanzierung im Vergleich zum heutigen elektronischen Patientendossier (EPD) angepasst – und im neuen Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) klarer geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Botschaft an das Parlament überwiesen.
Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) beruht auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess. Diese Hindernisse führten dazu, dass die Nutzung des EPD bis jetzt unter den Erwartungen blieb. Der Bundesrat setzt daher mit dem neuen Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier auf eine grundlegende Neuausrichtung: Aus dem EPD wird das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Das neue Gesundheitsdossier stellt den Menschen mit seiner persönlichen Gesundheitsbiografie ins Zentrum, indem er die Übersicht über seine relevanten medizinischen Daten erhält, unabhängig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind so digital an einem Ort verfügbar – jederzeit und überall, gerade im Notfall.
Freiwillig und Kontrolle über eigene Gesundheitsdaten
Das E-GD muss man nicht beantragen: Neu erhält jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier. Die Kantone informieren die Bevölkerung vor der Eröffnung persönlich und umfassend über Nutzung und Rechte. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es jederzeit einfach löschen lassen. So bleibt das elektronische Dossier wie bisher eine freiwillige Dienstleistung und die Patientenrechte werden gestärkt.
Die behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten, die heute in den Patientenakten verschiedener Arztpraxen und Spitälern verteilt sind, werden künftig auch im E-GD der Inhaberinnen und Inhabern abgelegt. Diese behalten die volle Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten und entscheiden selbst, wer auf welche Informationen zugreifen darf und welche Daten nicht im E-GD abgelegt werden sollen.
Alle Gesundheitsfachpersonen machen mit
Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen. Das ist wichtig, denn der grösste Nutzen des E-GD entsteht, indem es möglichst von allen genutzt wird. Das verbessert die Wirksamkeit und Behandlungsqualität für alle.
Verbesserungen für Bevölkerung, Fachpersonen und Gesundheitswesen
Im E-GD können unterschiedliche Gesundheitsdaten sicher abgelegt werden, etwa Konsultationsberichte von Spezialistinnen und Spezialisten oder Spitalaustrittsberichte, aber auch strukturierte Einträge wie Impfungen, Medikamente oder Laborwerte. Von einem benutzerfreundlichen System und einem besseren Überblick über relevante Gesundheitsdaten profitieren die Patientinnen und Patienten, da so die Behandlungsqualität entlang der gesamten Versorgungskette erhöht wird – ein entscheidender Schritt hin zu einer koordinierten Gesundheitsversorgung.
Gleichzeitig profitieren auch die Gesundheitsfachpersonen und das Gesundheitssystem: Dank den obligatorischen technischen Standards werden die Systeme der Spitäler, der Ärzte und die weiteren Leistungserbringer die Informationen ins E-GD automatisch hochladen können. Doppelspurigkeit wird vermieden, der Informationsfluss verbessert, der administrative Aufwand reduziert und die Effizienz im Gesundheitswesen insgesamt gesteigert.
Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund wird das Informationssystem verantworten und eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Er ist ausserdem für die Weiterentwicklung der Infrastruktur zuständig. So kann die Effizienz des Systems gesteigert werden. Die Kantone tragen die laufenden Betriebskosten und stellen den Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf ihrem Gebiet sicher. Diese Gemeinschaften – das sind beispielsweise zusammengeschlossene Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitsinstitutionen – garantieren mit Kontaktstellen, dass die Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu Unterstützung in Zusammenhang mit ihrem E-GD hat. Die Kontaktstellen dienen als erste Anlaufstelle für alle Fragen.
Starker Datenschutz
Die Sicherheit der Daten hat für den Bundesrat weiterhin oberste Priorität. Er hat im neuen EGDG daher entsprechend hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert. Der Bund trägt die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten und sorgt dafür, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt werden.
Das elektronische Gesundheitsdossier ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das neue E-GD mit den vorgeschlagenen Anpassungen sowie Verbesserungen am System und an der Struktur deutlich besser aufgesetzt ist als das bestehende EPD. So können im Sinne des Service Public der Nutzen für alle Beteiligten gestärkt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung erleichtert werden.
In einem nächsten Schritt wird die Vorlage vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Es ist davon auszugehen, dass das E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.
Verhandlungen
Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates
Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 16.01.2026
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die FK-N intensiv mit den finanziellen Aspekten des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) auseinandergesetzt. Der entsprechende Gesetzesentwurf (25.082 n) sieht vor, dass im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, das gemäss den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) durchgeführt wird, ein Informationssystem («Informationssystem E-GD») beschafft wird. Die Kommission hat sich daher besonders mit den Beschaffungs- und Betriebskosten eines solchen Systems befasst. In der Botschaft werden keine konkreten Zahlen genannt, um allfällige negative Auswirkungen auf die Ausschreibung zu vermeiden. Die Kommissionsmitglieder haben indes nähere Informationen zu den aktuellen Kostenschätzungen erhalten. Im Grossen und Ganzen befürwortet die FK-N die neue Ausrichtung des E-GD und erwartet, dass dieses langfristig zur Optimierung der Gesundheitskosten beiträgt. Sie übt jedoch aus finanziellen Gründen einhellig Kritik an dieser Vorlage. Die Kommission hält die übermittelten Schätzungen, die Schwankungen von mehreren Millionen Franken aufweisen, für zu ungenau und zu intransparent. Die FK-N beantragt der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die für dieses Dossier zuständig ist, auf die Vorlage einzutreten, aber ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, wie sich allfällige Änderungen der Vorlage durch das Parlament finanziell auswirken könnten.
Auskünfte
Sekretariat der Finanzkommission (FK)
fk.cdf@parl.admin.ch
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 13.02.2026
Der Datenaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den involvierten Stellen im Gesundheitswesen wie auch in den Sozialversicherungen soll zukünftig vorwiegend digital stattfinden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt, das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen anzunehmen. Zudem hat sie die Beratungen zum elektronischen Gesundheitsdossier aufgenommen und ist auf das neue Bundesgesetz eingetreten.
Mit 16 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EDGD; 25.082) eingetreten. Die Kommission unterstreicht den Handlungsbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und begrüsst die Neuausrichtung des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) nach der enttäuschenden Entwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Die zentralen Herausforderungen im Hinblick auf Nutzung und Nutzen, Verbreitung und Sicherheit des E-GD sind nach Ansicht der Kommission erkannt und werden mit dem neuen Bundesgesetz angegangen. Das neue E-GD sieht eine zentrale technische Infrastruktur, ein Opt-out-Modell zur Eröffnung eines Dossiers und eine Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Das E-GD soll so die Behandlungsqualität verbessern, die Patientensicherheit im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung erhöhen, Doppelspurigkeiten reduzieren und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist zwar mit der Zielsetzung einverstanden, kritisiert jedoch insbesondere die zentralisierte Infrastruktur mit einem weiteren grossen und risikobehafteten IT-Projekt auf Bundesebene und das vorgesehene Opt-out. Zum Auftakt der Beratung hat die Kommission umfassende Anhörungen mit Vertretungen der Kantone, verschiedener Leistungserbringer und Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Digitalisierung durchgeführt. Die Kommission hat die Verwaltung im Hinblick auf die Detailberatung mit vertieften Abklärungen unter anderem zur Koordination der laufenden Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen sowie zur Finanzierung beauftragt. Sie wird die Detailberatung der Vorlage im nächsten Quartal aufnehmen.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17.04.2026
An ihrer letzten Sitzung ist die SGK-N auf den Entwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (25.082) eingetreten (siehe Medienmitteilung vom 13. Februar 2026). Mit Fokus auf die Sicherheit und den Datenschutz im neuen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) hat die Kommission nun die Detailberatung der Vorlage aufgenommen. Sie unterstreicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung für die Akzeptanz des E-GD zentral ist. Gemäss Botschaft des Bundesrates soll eine Vielzahl technischer und organisatorischer Massnahmen die hohen Sicherheitsstandards des E-GD gewährleisten. Zudem müssen alle im Informationssystem gespeicherten Daten in der Schweiz verbleiben. Um die Sicherheit des E-GD weiter zu stärken, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, das Prinzip der Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung und dessen Auswirkungen auf das E‑GD eingehend zu prüfen. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Verschlüsselung muss sichergestellt sein, dass die Vertraulichkeit und Integrität der Daten über den gesamten Datenfluss – von der Erfassung bis zum Zugriff durch berechtigte Gesundheitsfachpersonen – gewährleistet ist.
Weiter liess sich die Kommission das Zusammenspiel der Projekte E-GD und Gesundheitsdatenraum (SwissHDS) erläutern. Während sich das E-GD auf den Zugang der Bevölkerung zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten und deren längerfristige Nachverfolgbarkeit konzentriert, soll der SwissHDS einen strukturierten und automatisierten Datenaustausch zwischen den Leistungserbringenden ermöglichen (sog. Business-to-Business resp. B2B). Die beiden Projekte setzen auf identische Standards und Schnittstellen. Sie werden parallel aufgebaut und eng aufeinander abgestimmt. Anpassungen an Primärsystemen der Leistungserbringer für die Anbindung an das E-GD können anschliessend auch für die B2B-Kommunikation im SwissHDS genutzt werden.
Auf Grundlage dieser Informationen hat die SGK-N in der Detailberatung erste Beschlüsse gefällt. Sie unterstützt den Entwurf des Bundesrates mehrheitlich. Sie hat hingegen einstimmig beschlossen, dass der Bundesrat im Ausführungsrecht umschreiben muss, welche Daten als behandlungsrelevant gelten und somit im E-GD abgelegt werden müssen (Art. 14 Abs. 4). Die Kommission hat die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, wie der Übergang vom bestehenden elektronischen Patientendossier zum neuen Gesundheitsdossier besser gestaltet und koordiniert werden kann, um Rechtssicherheit für bereits getätigte Investitionen und laufende Weiterentwicklungen zu schaffen. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an einer nächsten Sitzung fortsetzen.
Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.05.2026
Das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll von einer einzigen Gemeinschaft im Auftrag der Kantone betreut werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will so eine rasche Einführung und einen einfacheren Betrieb des E-GD sicherstellen. Sie hat weiter die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum Cannabisproduktegesetz zur Kenntnis genommen und ihre Subkommission mit einer Überarbeitung der Vorlage beauftragt.
Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung erste Entscheide zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (25.082) gefällt hatte (siehe Medienmitteilung vom 17. April 2026), hat sie sich nun mit einem weiteren zentralen Punkt der Vorlage befasst. Mit 13 zu 10 Stimmen hat sie entschieden, dass künftig eine einzige nationale Gemeinschaft als Anlaufstelle für E‑GD-Inhaberinnen und ‑Inhaber sowie Gesundheitsfachpersonen und -einrichtungen dienen soll. Sie zieht damit weitere Lehren aus dem aktuellen elektronischen Patientendossier (EPD), das dezentral angelegt ist und bei dem nun eine starke Konsolidierung der verschiedenen, sich konkurrenzierenden Stammgemeinschaften zu beobachten ist. Mit 11 zu 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen sieht die Kommission vor, dass die Gemeinschaft für das E-GD von den Kantonen betrieben und finanziert werden soll. Eine Minderheit beantragt, diese Aufgabe beim Bund anzusiedeln.
Die Kommission liess sich zudem über die Ausgestaltung der Transition von der EPD-Infrastruktur zur E-GD-Infrastruktur informieren. Sie unterstützt die Absicht des Bundesrates, zusammen mit den Kantonen und Gemeinschaften auf eine weitere Konsolidierung der Plattformen für das EPD hinzuwirken. Auch begrüsst die Kommission, dass der Bund im Hinblick auf die Einführung des E-GD eine Beschaffung der Infrastruktur unter Vorbehalt prüfen wird, sobald die Vorgaben dazu genügend klar sind. So könne Investitionssicherheit hergestellt und der Übergang vom EPD zum E-GD so weit wie möglich beschleunigt werden.
Bereits an der letzten Sitzung hatte die Kommission die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beauftragt. Sie wird ihre Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen, wenn diese Abklärungen vorliegen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
sgk.csss@parl.admin.ch