25.3568 · Interpellation · 2025-06-05
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Für die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes spielt die Steuer- und Abgabenlast eine wichtige Rolle. Die Fiskalquote ist dafür die massgebliche Kennzahl. Sie gibt an, wie hoch sämtliche Zwangsabgaben in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sind. Die OECD veröffentlicht die Fiskalquote seiner Mitgliedsstaaten, so auch diejenige der Schweiz. Im OECD-Vergleich gehört die Schweiz zu jenen Ländern, die offiziell über eine eher tiefe Fiskalquote verfügen. In diesem Kontext bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die von der OECD publizierte Fiskalquote die effektive Abgabenlast in der Schweiz nur teilweise abbildet, da obligatorische, aber privatrechtlich abgewickelte Beiträge wie zur beruflichen Vorsorge, zur Krankenversicherung, zu den Familienzulagen oder zur Unfallversicherung nicht berücksichtigt werden?
Wie hoch ist die um die entsprechenden Abgaben erweiterte umfassende Fiskalquote der Schweiz, und wo steht sie damit im internationalen Vergleich?
Wie haben sich die Fiskalquoten der Schweiz (gemäss OECD sowie die umfassende Fiskalquote) seit 1990 im europäischen Vergleich entwickelt, und welche Faktoren haben die Entwicklung beeinflusst?
Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung einer im internationalen Vergleich konstant überdurchschnittlich steigenden Fiskalquote auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Standortattraktivität und den Wohlstand der Schweiz?
Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Fiskalquote nicht länger ansteigen zu lassen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Berechnung der Fiskalquote stützt sich die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) auf die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der Umfang des Staatssektors und damit der Umfang der Steuern und Beiträge, die bei der Berechnung der Fiskalquote berücksichtigt werden, werden somit für jedes Land nach denselben internationalen statistischen Standards festgelegt. Abgaben an nichtstaatliche Institutionen werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie obligatorisch sind. Daher werden in der Schweiz die Zahlungen an Krankenversicherungen und Pensionskassen nicht berücksichtigt, da diese Institutionen nicht zum Staatssektor gehören. Per Definition spiegelt die Fiskalquote nicht die gesamte tatsächliche Belastung durch obligatorische Beiträge in der Schweiz wider, da sie konstruktionsbedingt nicht dazu bestimmt ist. Dies gilt auch für andere Länder.
Die EFV veröffentlicht eine sogenannte «erweiterte» Fiskalquote, die die BVG-Beiträge sowie die Krankenkassenprämien berücksichtigt. Für das Jahr 2022 beträgt die «erweiterte» Fiskalquote der Schweiz 37,1 % des BIP, während die Fiskalquote gemäss der Definition der OECD bei 26,7 % liegt (siehe Tabelle 1). Die durchschnittliche Fiskalquote der OECD-Länder beträgt 2022 34 %. Die «erweiterte» Fiskalquote anderer Länder könnte ebenfalls höher sein als die Fiskalquote gemäss OECD. Ein Vergleich der Fiskalquote gemäss OECD ist daher mit entwickelten Ländern sinnvoll, die relativ ähnliche Merkmale wie die Schweiz aufweisen, insbesondere was das Gesundheits- und das berufliche Vorsorgesystem betrifft, wie beispielsweise Australien (26,7 %) oder die Vereinigten Staaten (28,9 %). Ein Vergleich der «erweiterten» Fiskalquote ist vor allem mit Ländern sinnvoll, deren Gesundheits- und Vorsorgesystem (zumindest grösstenteils) vom Staat getragen wird, wie Dänemark (42,5 %) oder Finnland (43 %). Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen den Ländern sind internationale Vergleiche mit Vorsicht zu interpretieren. Dies gilt umso mehr für die Schweiz, die eine stark dezentrale Struktur aufweist, sodass die Fiskalquote innerhalb des Landes sehr stark variiert (siehe kantonale Steuerausschöpfung: https://www.efv.admin.ch/dam/efv/de/dokumente/finanzstatistik/sonderauswertungen/roh-steuerausschoepfung-25.pdf.download.pdf/Roh-Steuerausschoepfung-2025-d.pdf ).
Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Fiskalquote für die Schweiz, die Länder der Eurozone und die OECD seit 1990 (für die Schweiz gemäss OECD und erweitert).
Von 1990 bis 2002 stieg die Fiskalquote der Schweiz stark an, von 23,3 % auf 27 % (bzw. erweitert von 30,6 % auf 35,5 %), während die durchschnittliche Fiskalquote der 17 europäischen Länder der Eurozone von 36,6 % auf 36,2 % zurückging. Dieser Anstieg ist auf höhere Steuereinnahmen auf Bundesebene und höhere Sozialabgaben zurückzuführen. Der kombinierte Beitragssatz für AHV, IV, EO und ALV stieg von 10,5 % auf 13,1 %, da die Beitragssätze für die Arbeitslosenversicherung von 0,4 % auf 3 % und die Invalidenversicherung von 1,2 % auf 1,4 % erhöht wurden, um deren gestiegenen Ausgaben zu finanzieren. Was die erweiterte Fiskalquote betrifft, so haben sich die Krankenkassenprämien im Zeitraum verdoppelt.
Zwischen 2003 und 2014 blieb die Fiskalquote in der Schweiz mit rund 26 % stabil. Die erweiterte Fiskalquote stieg von 35,5 % auf 36,3 %, insbesondere aufgrund eines starken Anstiegs der BVG-Beiträge. Im gleichen Zeitraum stieg die Fiskalquote der 17 Länder der Eurozone von 36,1 % auf 37,1 %.
Von 2014 bis 2019 zeigt die Fiskalquote in der Schweiz einen stärkeren Aufwärtstrend und stieg von 26,2 % auf 27,7 % (bzw. erweitert von 36,3 % auf 38,5 %). Diese Entwicklung ist auf einen Anstieg der Steuereinnahmen insbesondere auf Bundesebene zurückzuführen. Die erweiterte Fiskalquote stieg aufgrund des starken Anstiegs der Krankenversicherungsprämien. Im gleichen Zeitraum blieb die Quote der 17 Länder der Eurozone mit 37,1 % bis 37,3 % stabil.
Die Stabilität des Indikators in den Jahren 2020 und 2021 verdeckt einen starken Rückgang der Steuereinnahmen und des nominalen BIP. Ebenso ist der Rückgang des Indikators auf 26,7 % im Jahr 2022 auf ein starkes BIP-Wachstum nach dem Ende der Pandemie zurückzuführen. Die Fiskalquote der Länder der Eurozone hat sich relativ ähnlich entwickelt. In der Schweiz stieg die erweiterte Fiskalquote 2020 stärker an, und zwar von 38,5 % auf 39,3 %, da die BVG-Beiträge und die Krankenkassenprämien nicht im gleichen Umfang zurückgingen wie die Steuereinnahmen. Die erweiterte Fiskalquote geht 2021 und 2022 aufgrund des BIP-Wachstums auf 38,8 % bzw. 37,1 % zurück.
Eine zu hohe Fiskalquote schafft falsche wirtschaftliche Anreize, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und bremst das Wirtschaftswachstum. Steuereinnahmen sind jedoch notwendig, um die von Unternehmen und Haushalten nachgefragten öffentlichen Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen in ausreichender Menge und Qualität bereitzustellen. Solche öffentlichen Investitionen tragen somit dazu bei, die Attraktivität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz langfristig zu stärken. Eine moderate und langfristig tragbare (erweiterte) Fiskalquote ist daher beizubehalten. Ein optimales Niveau lässt sich jedoch nicht festlegen. Dieses hängt von zahlreichen wirtschaftlichen, soziodemografischen und auch geotopografischen Faktoren ab und muss Gegenstand eines Konsenses sein, der die verschiedenen politischen Interessen berücksichtigt. Zu beachten ist auch, dass die Steuerstruktur – also die Aufteilung zwischen den verschiedenen Steuerarten – für die wirtschaftliche Attraktivität mindestens ebenso wichtig ist wie die gesamte Fiskalquote.
Der Bundesrat legt keinen konkreten Zielwert für die (erweiterte) Fiskalquote fest. Allerdings gibt es mehrere institutionelle Mechanismen, mit denen sich der Anstieg der Fiskalquote auf Bundesebene wirksam begrenzen lässt. So erschwert die Verankerung von Steuerobergrenzen in der Verfassung Steuererhöhungen. In den letzten Jahren war eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nur für die Sozialversicherungen möglich. Die Schuldenbremse verlangt, dass die Bundesausgaben mittelfristig die Einnahmen nicht übersteigen. Aus diesem Grund basieren Massnahmen zur Haushaltskonsolidierung in der Regel eher auf Ausgabenkürzungen als auf Steuer- oder Beitragserhöhungen (z. B. EP27: https://www.efd.admin.ch/de/entlastungspaket-27 ). Trotz dieser institutionellen Mechanismen und Massnahmen lassen einige aktuelle Entwicklungen (die OECD-Mindeststeuer, die Zusatzfinanzierungen für die AHV, die Erhöhung der Gesundheitsausgaben oder das Ziel, die Militärausgaben auf 1 % des BIP zu erhöhen) einen Anstieg der Fiskalquote erwarten, da sie Steuererhöhungen erfordern oder den Spielraum für mögliche Steuersenkungen verringern werden. Andere Industrieländer stehen vor ähnlichen Herausforderungen.
Tabelle 1: