Stationäre Massnahmen (Art. 59 StGB) nur bei guten Erfolgsaussichten
25.435 · Parlamentarische Initiative · 2025-04-10
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Als Alternative zur parlamentarischen Initiative 24.452 beschliesst die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eine Kommissionsinitiative, mit der das Strafgesetzbuch wie folgt geändert werden soll:
Art. 59 Abs. 1 Bst. b
b. es sehr wahrscheinlich ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
Die Kommissionsinitiative bezweckt, die Anzahl der Fälle, in denen gestützt auf Artikel 59 StGB eine stationäre Massnahme angeordnet werden kann, zu beschränken.