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25.441 · Parlamentarische Initiative · 2025-05-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 27.06.2025

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat eine von ihr ausgearbeitete Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeit um sechs Monate verabschiedet. Einstimmig ist sie weiter auf eine Vorlage zur Angleichung der Erwerbsersatzleistungen eingetreten. Sie unterstützt zudem, dass Spätfolgen eines Unfalls in der Jugend neu durch die Unfallversicherung gedeckt werden. Die Vergütung von gewissen, im Ausland gekauften Medikamenten durch die Krankenversicherung lehnt sie hingegen ab.

Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen ein dringliches Bundesgesetz in der Gesamtabstimmung angenommen, das dem Bundesrat befristet bis Ende 2028 die Kompetenz gibt, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern. In Umsetzung ihrer Initiative 25.441 will die Kommission namentlich Unternehmen in der Schweizer Tech-Industrie und deren Zulieferer unterstützen, die aufgrund konjunktureller Schwächen bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Einige dieser Unternehmen erreichen bald die aktuelle Höchstbezugsdauer und leiden unter der Unsicherheit an den globalen Märkten, wodurch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sind. Mit einer gezielten Anpassung des bewährten Instruments der Kurzarbeit will die Kommission den betroffenen Unternehmen ermöglichen, die schwierige Phase ohne Personalabbau oder gar Massenentlassungen zu bewältigen.

Als nächstes wird nun der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen, damit sie in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden kann. Falls das dringliche Bundesgesetz ebenfalls bereits in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt wird, wäre eine Verabschiedung Ende September möglich.

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) ist dahingehend anzupassen, dass der Bundesrat die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung um höchstens zwölf Abrechnungsperioden befristet verlängern kann.

Artikel 35 AVIG soll dabei wie folgt modifiziert werden (Anpassung von Absatz 2 und neuer Absatz 4):

2 Der Bundesrat kann die Höchstbezugsdauer der Leistungen um höchstens zwölf Abrechnungsperioden befristet verlängern, wenn: …

4 Nach ununterbrochener Inanspruchnahme der Kurzarbeitsentschädigung während 24 Monaten innerhalb der Zweijahresfrist gemäss Absatz 1 kann eine neue Rahmenfrist erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten eröffnet werden.

Die Gesetzesänderung soll gestützt auf Artikel 165 Absatz 1 Bundesverfassung als dringlich erklärt werden.

Begründung

Die Schweizer Tech-Industrie leidet seit rund zwei Jahren unter der konjunkturellen Schwäche wichtiger Absatzmärkte, insbesondere der EU und China. Aufgrund der schlechten Auftragslage sind viele Firmen seit vielen Monaten in Kurzarbeit; erste von ihnen stossen bereits diesen Sommer an das Ende der Bezugsdauer. Es handelt sich nicht um eine strukturelle Schwäche der betroffenen Unternehmen: Sie sind leistungsfähig, innovativ und gehören in ihrer Nische zur Weltspitze.

Die von der US-Administration angekündigten - für 90 Tage teilweise ausgesetzten - Zölle verschärfen die Situation. Die USA ist für die Schweizer Exportwirtschaft der grösste Absatzsatzmarkt, für die Tech-Industrie hinter der EU der zweitgrösste. Bereits jetzt haben die US-Zölle weltweit Verunsicherung geschaffen, was die Konjunktur weiter bremst. Durch die neuste Entwicklung droht eine starke Zunahme von Entlassungen, und damit neben dem Leid der betroffenen Mitarbeitenden auch der Verlust von Know-how. Diese US-Massnahmen konnten nicht antizipiert werden und die Firmen konnten sich deshalb nicht vorbereiten.

Um den konjunkturell getroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben, Lücken bei der Kurzarbeit zu vermeiden und deshalb Arbeitsstellen in der Schweiz zu retten, ist eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von sechs auf 12 Monate, d.h. insgesamt um 24 Monate notwendig. Bereits 2010 wurde in der Folge der Finanzkrise ein solches Gesetz verabschiedet; wie damals hatte die Industrie mit mehreren Krisen parallel zu kämpfen.

Eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer bedeutet nicht, dass die Unternehmen und Mitarbeitende vollständig und während 24 Monaten ununterbrochen in Kurzarbeit sind. Es handelt sich um eine sogenannte Rahmenfrist, die ab Erteilung der Bewilligung läuft – auch dann, wenn die Mitarbeitenden oder Betriebsteile zwischenzeitlich wieder normal beschäftigt sind. Die Kurzarbeitsbewilligung muss auch regelmässig beantragt und die restlichen gesetzlichen Kriterien müssen erfüllt werden (Arbeitsausfall etc.). Zudem darf der Arbeitsausfall für maximal 4 Monate 85% oder mehr sein. Die Mitarbeitenden arbeiten also weiterhin und können die Ausfallzeit ganz oder teilweise für Weiterbildung nutzen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 10.09.2025

Ständerat will mit verlängerter Kurzarbeit hohen US-Zöllen begegnen

Die von der Exportwirtschaft seit dem US-Zollhammer verstärkt geforderte Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate hat die erste parlamentarische Hürde geschafft. Der Ständerat hat am Mittwoch der dringlichen Vorlage oppositionslos zugestimmt.

Nach Ansicht der kleinen Kammer sollen Schweizer Unternehmen künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können statt wie heute während 18 Monaten. Die von der Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ausgearbeitete Vorlage zielt vor allem auf Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben.

Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent. Diese neue Ausgangslage ist gemäss den Voten im Ständerat der Hauptgrund dafür, weshalb das bewährte Instrument der Kurzarbeit befristet bis Ende 2028 ausgedehnt werden soll.

Bereits im vergangenen Jahr wurde die maximale Bezugsdauer wegen der schwierigen konjunkturellen Lage von 12 auf 18 Monate verlängert. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als "wirtschaftlicher Härtefall" anerkannt.

Grosse Unsicherheit

Allein in der Uhrenindustrie gebe es im Moment 150 Betriebe, die für Teile ihrer Produktion Kurzarbeit eingeführt haben, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Es handle sich zum grössten Teil um Unternehmungen, die wettbewerbsfähig seien und die hochqualifiziertes und zum Teil spezialisiertes Personal beschäftigten. Sie riskierten im Moment, geschlossen oder zumindest mit Entlassungswellen konfrontiert zu werden.

"In vielen Familien weiss der Vater oder die Mutter gegenwärtig nicht, ob er oder sie an Weihnachten noch eine Stelle hat oder nicht", sagte Bischof. Wenn das Parlament die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit nicht verlängere, steige das Risiko von Entlassungen, zum Teil sogar von Massenentlassungen.

Obwohl der Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten, zurückgezogen wurde, gab es in der kleinen Kammer auch kritische Stimmen. Unternehmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beziehen, könnten Arbeitnehmende über längere Zeit an sich binden, ohne sie voll zu beschäftigen, gab Esther Friedli (SVP/SG) zu bedenken. "Die Betroffenen werden so dem Arbeitsmarkt entzogen, sie verlieren über die Zeit ihr Humankapital."

Deshalb müsse das Instrument der Kurzarbeit gezielt und begrenzt eingesetzt werden, so Friedli. Mit der Befristung der Vorlage sei dieses Kriterium erfüllt. Auch aus Sicht der Wirtschaft und KMU mache die Vorlage Sinn, sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV).

Weitere Massnahmen in Planung

Schliesslich stimmte der Ständerat der Vorlage mit 45 zu 0 Stimmen zu. In der kommenden Woche debattiert auch der Nationalrat über die Vorlage.

Auch der Bundesrat begrüsst die Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigung, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte. Um gefährdete Arbeitsplätze in der Exportindustrie zu sichern und Zeit zu gewinnen, seien rasche und gezielte Massnahmen wie die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 24 Monate nötig.

Bereits seit Anfang Monat erfolgt die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung laut dem Bund primär online, um die Unternehmen zu entlasten und die Auszahlung zu beschleunigen. Den Unternehmen steht dafür der digitale Service der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.

Neben seiner Unterstützung zu der verlängerten Kurzarbeitsentschädigung hat der Bundesrat in den vergangenen Wochen weitere Massnahmen angekündigt. So möchte er angesichts der wirtschaftlich unsicheren Zeiten Unternehmen regulatorisch entlasten. Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben, die hohe Kosten auslösen, lässt der Bundesrat untersuchen, ob sie verschoben werden könnten.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 18.09.2025

Parlament stimmt Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung zu

Schweizer Firmen können künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen statt wie heute während 18 Monaten. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Sie soll schon bald in Kraft treten.

Das Ziel der Vorlage ist es, vor allem Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent.

Aufgrund der höheren US-Zölle auf Schweizer Produkte wird die Schweizer Wirtschaft weniger stark wachsen als erwartet, insbesondere im Jahr 2026. Der Bund erwartet eine schrittweise Zunahme der Kurzarbeit in den kommenden Monaten.

Bewährtes Instrument

Nun soll es für betroffene Firmen möglich sein, über eine längere Periode Kurzarbeit zu beantragen. Das Instrument soll befristet bis Ende 2028 ausgedehnt werden. Die Vorlage soll bereits Ende nächster Woche in Kraft treten. Damit das geschieht, müssen beide Räte noch der Dringlichkeit der Vorlage zustimmen und das Geschäft in den Schlussabstimmungen vom Freitag kommender Woche annehmen.

Das dürfte Formsache sein. In beiden Räten gab es zwar grundsätzliche Kritik an der Vorlage - insbesondere vonseiten der SVP. Jedoch stellte sich eine grosse Mehrheit hinter die Pläne. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung mit 143 zu 46 Stimmen gut.

"Wir beweisen, dass wir vorausschauend, gezielt und schnell handeln können", sagte Kommissionssprecherin Kris Vietze (FDP/TG). Auch für den Bundesrat bleibt Kurzarbeit ein zentrales Instrument zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin festhielt.

SVP kritisiert "Pflästerlipolitik"

Der langfristige Einsatz dieses Mittels berge jedoch auch gewisse Risiken, so Parmelin. Wegen dieser Risiken verweigerte der grosse Teil der SVP-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage. Laut Thomas de Courten (SVP/BL) betreibt das Parlament "etwas Pflästerlipolitik". Ob die Beschäftigungskrise vorübergehend sei, wage er zu bezweifeln.

Die Planungssicherheit sei auch mit der Verlängerung nicht gegeben, sagte de Courten. Kurzarbeit binde dringend benötigte Fachkräfte in Unternehmen. "Wir erhalten Betriebe, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind." Zudem gebe es Missbrauchspotenzial.

Statt auf Kurzarbeit zu setzen, forderte die SVP, die Wirtschaft durch weniger Bürokratie zu entlasten. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr weitere Massnahmen zugunsten der Wirtschaft vorlegen. Für die übrigen bürgerlichen Fraktionen soll das parallel geschehen. Arbeitszeitverkürzung könne für eine gewisse Zeit Unterstützung bieten, lautete der Tenor.

Wartefrist von sechs Monaten

Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei Kurzarbeit grundsätzlich 80 Prozent des verlorenen Gehalts. Kurzarbeit darf jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Nach 24 Monaten gilt eine sogenannte Karenz- oder Wartefrist von sechs Monaten.

Die Details dazu will der Bundesrat rasch vorlegen, wie Parmelin ankündigte. "Wir könnten eine Inkraftsetzung bereits im November vorbereiten."

Bereits im vergangenen Jahr war die maximale Bezugsdauer wegen der schwierigen konjunkturellen Lage von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als "wirtschaftlicher Härtefall" anerkannt. Seit Anfang September erfolgt die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung laut dem Bund primär online, um die Unternehmen zu entlasten und die Auszahlung zu beschleunigen.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat und im Nationalrat, 24.09.2025

Annahme der Dringlichkeitsklausel