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25.4498 · Motion · 2025-12-11

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass
- Symbole, Parolen und sonstige Erkennungszeichen extremistischer, staatsfeindlicher Bewegungen – namentlich der sogenannten «Antifa» – analog zum geplanten Bundesgesetz über das Verbot von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) verboten werden;

- der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verpflichtet wird, Gruppierungen und Netzwerke mit Bezug zu solchen Bewegungen regelmässig zu überprüfen und bei Vorliegen extremistischer oder gewaltfördernder Tendenzen systematisch zu beobachten.

Begründung

Bei den jüngsten unbewilligten und gewaltsamen «Pro Palästina»-Demonstrationen kam es in mehreren Schweizer Städten zu massiven Ausschreitungen, antisemitischen Parolen, Angriffen auf Polizisten sowie Sachbeschädigungen. Gewalttätige linksextreme Gruppierungen missbrauchten die Kundgebungen für ihre Zwecke und traten unter bekannten Symbolen und Parolen der sogenannten «Antifa»-Bewegung auf.

Diese Zeichen haben sich zu sichtbaren Erkennungsmerkmalen eines Netzwerks entwickelt, das die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt und gezielt Unruhe sowie Hass gegen Andersdenkende schürt. Analog zu bestehenden und geplanten Massnahmen gegen rechtsextreme Ideologien ist es notwendig, auch linksextreme und staatsfeindliche Symbole konsequent zu verbieten, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schützen.

Gemäss dem Lagebericht 2025 des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) war die linksextreme Szene im Jahr 2024 für rund 60 Gewalttaten in der Schweiz verantwortlich. Die zunehmende Bedrohung durch politisch motivierte Gewalt erfordert eine verstärkte Wachsamkeit und Priorisierung durch die Sicherheitsbehörden.

Die Demokratie darf gegenüber jenen, die sie von innen heraus zerstören wollen, nicht untätig bleiben. Ein Verbot extremistischer Symbole sowie eine verstärkte sicherheitspolitische Überwachung setzen ein klares Zeichen:
Politische Gewalt, Hass und Einschüchterung – egal aus welcher Richtung – haben in der Schweiz keinen Platz.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat nimmt die Bedrohung durch politisch motivierte Gewalt ernst. Entsprechend hat er insbesondere aufgrund des starken (und immer noch anhaltenden) Anstiegs antisemitischer Vorfälle seit dem Jahr 2023 – die Motion 23.4318der Rechtskommission des Ständerates «Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen» am 29. November 2023 zur Annahme empfohlen. Beide Räte sind diesem Antrag gefolgt. Um dem verschiedentlich geäusserten Wunsch einer zügigen Umsetzung des Verbots von Symbolen des Nationalsozialismus gerecht zu werden, entschied sich der Bundesrat in der Folge für ein stufenweises Vorgehen: In einem ersten Schritt soll demnach das öffentliche Verwenden von Nazi-Symbolen verboten werden. Anschliessend soll ein Verbot des öffentlichen Verwendens von weiteren rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen folgen. Das im Rahmen der vorliegenden Motion 25.4498 vorgetragene Anliegen, Symbole, Parolen und sonstige Erkennungszeichen extremistischer, staatsfeindlicher Bewegungen zu verbieten, wird daher bereits behandelt. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wird bereits heute auf Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen gegen Personen, Organisationen oder Ereignissen präventiv tätig, wenn bei ebendiesen sowohl ein konkreter Gewaltbezug (das heisst die Verübung, Förderung oder Befürwortung von Gewalttaten, einschliesslich des konkreten Aufrufs zur Anwendung von Gewalt) als auch eine Ablehnung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen gegeben sind. Dies gilt auch für Personen, Organisationen oder Ereignissen im Zusammenhang mit der «Antifa»-Bewegung, bei der es sich um ein loses internationales Netzwerk handelt, dem Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen angehören. Was die aktuellen gesetzlichen Grundlagen dem NDB nicht erlauben, ist der Einsatz genehmigungspflichtiger Massnahmen (GEBM) im Bereich des gewalttätigen Extremismus. Diese Lücke im Bereich der Aufklärung des gewalttätigen Extremismus ist erkannt und deren Schliessung Teil der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121). So sieht die erste Revisionsvorlage («Grundpaket»), die der Bundesrat am 28. Januar 2026 an das Parlament überwiesen hat, die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von GEBM auf den gewalttätigen Extremismus vor. Nach Ansicht des Bundesrats besteht kein Bedarf nach darüber hinausgehenden Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.