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Vertuschung der Täterherkunft bei "Femiziden" und mangelnde Transparenz in Bundeskampagnen

25.4760 · Interpellation · 2025-12-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

1. Aus welchen Gründen wird bei der Kommunikation über schwere Gewaltverbrechen, insbesondere «Femizide», die Herkunft und der Aufenthaltsstatus der Täter häufig unvollständig oder verzögert kommuniziert?

2. Warum wurde in der erwähnten Bundes-Kampagne zu «häuslicher Gewalt» bewusst darauf verzichtet, statistisch relevante Fakten zur Täterherkunft oder zu Risikogruppen darzustellen und welche Vorgaben für die Kommunikation wurden dazu gegeben?

3. Wie erklärt der Bundesrat die Überrepräsentation ausländischer Staatsangehöriger bzw. Schweizer mit Migrationshintergrund bei Tötungsdelikten?

4. ⁠Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass staatliche Kampagnen künftig vollständig und faktenbasiert informieren, auch dann, wenn die Daten politisch heikel sind?

5. ⁠Welche Richtlinien gelten für Polizeistellen, Bundesämter und behördliche Kommunikationsstellen bezüglich Transparenz über Täterherkunft und werden diese Richtlinien regelmässig überprüft und angepasst?

Begründung

In der öffentlichen Diskussion über sogenannte «Femizide» zeigt sich, dass die Herkunft der Täter in Mitteilungen von Behörden und Medienberichten oft nur unvollständig oder spät erwähnt wird. Statistisch ist jedoch offensichtlich, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Schweizer mit Migrationshintergrund bei schweren Gewaltverbrechen, einschliesslich Tötungsdelikten an Frauen, überrepräsentiert sind.

Besonders stossend ist, dass selbst in staatlichen Informationskampagnen wesentliche Fakten zu Täterprofilen ausgeblendet werden. In der aktuellen Kampagne gegen häusliche Gewalt verzichtet der Bund darauf, die Kriminalitätsstatistik zu erwähnen, obwohl sie klare Hinweise auf Herkunft und Aufenthaltsstatus vieler Täter liefert. Damit entsteht der Eindruck, dass sicherheitsrelevante Aspekte aus politischen Gründen unterdrückt oder verharmlost werden.

Eine solche selektive Informationspolitik gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in Behörden und erschwert es, wirksame Präventions- und Integrationsmassnahmen zu entwickeln. Nur vollständige, unvoreingenommene und transparente Informationen ermöglichen eine ehrliche politische Debatte.

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Nationalitäten auf aggregierter Ebene für das Total der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) sowie nach den einzelnen Titeln des StGB publiziert. Darüber hinaus wird der Aufent­halts­status der be­schul­digten Personen für die einzelnen Straftaten des StGB veröffentlicht. Diese Daten werden seit 2009 jedes Jahr aktualisiert.

Bei den Daten der PKS handelt es sich um beschuldigte Personen, gegen die ein polizei­li­ches Verfahren eingeleitet wurde und für die zum Zeitpunkt der Datenerfassung die Un­schulds­­vermutung gilt. Die Personen sind noch nicht rechtskräftig verurteilt. Die rechtliche Einordnung der Tat ist zum Zeitpunkt der Datenerfassung noch nicht durch juristische Instan­zen geprüft. Je detaillierter die Daten publiziert werden (nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Straftatbestand), umso grösser wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Per­­son identifiziert werden kann, der Datenschutz wäre somit nicht mehr gewährleistet.

Die Strafurteilsstatistik (SUS) hingegen weist die Nationalität verurteilter Personen nach Straf­­ar­tikeln aus. Nicht ausgewiesen werden können Informationen zu den Opfern, da diese Informationen in der SUS nicht vorhanden sind.

2./4. Die am 11. November 2025 lancierte nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt hat in ihrer ersten Kampagnenwelle zum Ziel, für die Anfänge von gewalttätigem Verhalten zu sensibilisieren und Opfer von Gewalt anzu­spre­chen. Dazu werden auch statistische Daten kommuniziert. Die Kampagne sieht vor, zu einem späteren Zeitpunkt gewaltausübende Personen zu sensibilisieren und Hilfsangebote bekannter zu machen. Auf der Kampagnen-Website (www.ohne-gewalt.ch) sind Hilfsan­ge­bo­te auffindbar. Die Website listet zudem auf, welche wissenschaftlichen und statistischen Fak­ten der Kampagne zugrunde liegen. In Bezug auf die Herkunft von Tatpersonen und Risiko­grup­pen publiziert das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) regelmässig detaillierte Informationen, beispielsweise in den «Informationsblättern häusliche Gewalt» (www.ebg.admin.ch/de/hausliche-gewalt).

3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Interpellation 25.4174 Quadri «Der Bundesrat, gefangen in den Fängen der linken Propaganda, schwächt die Milizarmee und schweigt zur Ausländerkriminalität» festgehalten hat, lässt sich die Überrepräsentation aus­län­discher Staatsangehöriger bei Delikten von häuslicher Gewalt dadurch erklären, dass diese Bevölkerungsgruppe überdurchschnittlich stark Faktoren ausgesetzt ist, die das Risiko häuslicher Gewalt erhöhen. Dazu gehören z. B. Gewalt- oder Kriegserfahrungen in der Kind­heit, Macht- und Kontrollausübung in einer Paarbeziehung, religiöses oder traditionelles Ver­ständnis von Geschlechterrollen, schwierige finanzielle Situationen bedingt durch Arbeiten in Niedriglohnsegmenten, beengte Wohnverhältnisse oder auch ein fehlendes soziales Umfeld für Unterstützungs­leistungen. Im EBG-Informationsblatt B5 «Häusliche Gewalt im Migrations­kontext» wird die Frage der überpro­por­tio­nalen Betroffenheit von Ausländerinnen und Aus­län­dern beleuchtet, Zahlen und Fakten aufgeführt und die Risikofaktoren im Detail erläutert.

5. Es existieren keine einheitlichen Vorgaben, welche Polizei-, Justiz- oder andere Behör­den­­stellen verpflichten, in ihrer Kommunikation Herkunftsangaben zu beschuldigten Perso­nen zu machen; dies liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Zudem gilt auch hier die Unschuldsvermutung bis zu einem allfälligen rechtskräftigen Urteil. Weiter wird auf die Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt im Berufsfeld Journalismus und Medien sowie auch im Berufsfeld Polizei hingewiesen, in denen Empfehlungen zur Berichterstattung aufgeführt sind (www.ebg.admin.ch/de/minimalstandards-aus-weiterbildung).