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25.4802 · Motion · 2025-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei Kleinsendungen aus Asien die Kontrollen zu verstärken. Es soll damit die Produktesicherheit verbessert und die Konformität mit den Schweizer Mindestanforderungen sichergestellt werden sowie dem unlauteren Wettbewerb zulasten der Schweizer KMU ein Ende gesetzt werden. Der Bundesrat soll Lösungen vorschlagen, wie die zusätzlichen Kontrollen mit einem kleinen auf solchen Sendungen geschuldeten Betrag finanziert werden können.

Begründung

Die Schweiz sieht sich heute mit einer massiven Zunahme von Kleinsendungen aus Asien konfrontiert – allein aus China sind es 500 000. Oft werden sie zu Vorzugstarifen versendet und ohne dass eine angemessene Konformitätsprüfung erfolgt ist. Hinzu kommen zahlreiche nicht oder falsch angemeldete Sendungen, die sich folglich jeglicher Kontrolle entziehen. Oft handelt es sich auch um Fälschungen. Solche Sendungen unterliegen nicht den strengen Vorschriften, an die sich die Schweizer KMU halten müssen; sie sind ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten und führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die unserer Wirtschaft schaden. Schweizer Unternehmen müssen strengen Anforderungen genügen und sehen sich mit hohen Logistikkosten konfrontiert, und der Druck, dem sie angesichts der nicht kontrollierten importierten Produkte ausgesetzt sind, lässt sich nicht rechtfertigen.

Die Einführung verstärkter Importkontrollen ist daher unabdingbar. Damit soll sichergestellt werden, dass bei allen Produkten, die in die Schweiz gelangen, geprüft werden kann, ob die gleichen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Regulierung erfüllt sind. Die für die Kontrollen nötigen Ressourcen könnten mit einem für die betreffenden Sendungen geschuldeten kleinen Betrag finanziert werden, der auf angemessene Weise in die Zollverfahren integriert wird.

Diese Massnahme ist für die Unterstützung der Schweizer KMU und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten unerlässlich. Es geht um die Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen, ohne dass dabei der reibungslose Handel beeinträchtigt wird. Es ist an der Zeit, für einen Schweizer Markt mit gleich langen Spiessen für alle und damit für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit zu sorgen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG; SR 930.11) und das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) regeln die Markteinführung ausländischer Produkte, sofern nicht andere Bundesgesetze mit demselben Ziel anwendbar sind. Für die Gewährleistung der Produktesicherheit ist jeweils der Inverkehrbringer zuständig. Bieten ausländische Online-Plattformen Produkte an oder bringen diese in Verkehr, die direkt für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt sind, so gelten diese Plattformen als Inverkehrbringer und unterstehen damit mindestens den Bestimmungen des PrSG. Die Rolle der Marktüberwachungsbehörden besteht darin, gezielt Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen finden nachträglich, also nach dem Inverkehrbringen des Produkts, gestützt auf eine Risikoanalyse und stichprobenartig statt. Stellen die Behörden fest, dass ein Produkt angeboten wird, das die geltenden Vorschriften nicht erfüllt, können sie bereits zu diesem Zeitpunkt eingreifen.In den letzten Jahren hat der Online-Handel zu einer massiven Zunahme importierter Produkte geführt, die oft nicht den Schweizer Vorschriften entsprechen. Dieses stetig steigende Volumen stellt eine grosse Herausforderung für die Marktüberwachungsbehörden dar. Hinzu kommt das Territorialitätsprinzip, das direkte Massnahmen gegen ausländische Plattformen erschwert.Daher prüft der Bundesrat im Rahmen der Teilrevisionen des PrSG und des THG die Übernahme grundlegender Elemente aus den EU-Regelungen zum Online-Handel, etwa der Zollabgabe, die die EU für online bestellte Pakete aus Drittländern einführen will. Den Problemen der KMU wird bei diesen Teilrevisionen Rechnung getragen. So soll die Anwendung der relevanten Schweizer Gesetzgebung auf ausländische Lieferanten durch diese Teilrevisionen verbessert und gleichzeitig die Gleichbehandlung zwischen ausländischen und inländischen Online-Händlern gewährleistet werden. Parallel dazu wird die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verstärkt, um die Kontrollen an der Grenze zu optimieren. Die Revision des Zollrechts sieht zudem wirksame Instrumente vor (insbesondere die Digitalisierung und die Nutzung von Vorabdaten für eine vorgelagerte und verfeinerte Risikoanalyse sowie die vereinfachte Vernichtung von Kleinsendungen).Die laufenden Gesetzgebungsarbeiten greifen die Anliegen dieser Motion somit bereits auf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.