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25.4817 · Motion · 2025-12-19

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die zuständige Stelle damit zu betrauen, die Kompetenzen des Bundes bei der Erkennung, Analyse und Prävention ausländischer Einmischung («Foreign Information Manipulation and Interference» [FIMI]), die darauf abzielen, die Information, die öffentliche Debatte und die demokratischen Prozesse in der Schweiz zu beeinflussen, im weiteren Kontext hybrider Bedrohungen nachhaltig zu strukturieren und zu stärken.

Zu diesem Zweck wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu klären und gegebenenfalls anzupassen, insbesondere im Bereich Nachrichtendienste, um eine wirksame Analyse des FIMI-Phänomens unter Wahrung des Rechtsstaats zu ermöglichen, sowie die Koordination zwischen den betroffenen Akteuren auf Bundes- und Kantonsebene zu verstärken.

Begründung

Die gegenwärtige geopolitische Krise geht mit einer Intensivierung der Beeinflussungsaktivitäten, der Informationsmanipulation sowie der kognitiven Kriegsführung einher. Die Praktiken zielen darauf ab, demokratische Gesellschaften zu destabilisieren, den öffentlichen Diskurs zu polarisieren und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Damit beeinträchtigen sie unmittelbar die Souveränität und die demokratische Resilienz der Schweiz.

Auf internationaler Ebene werden diese Phänomene unter dem Begriff «Foreign Information Manipulation and Interference» zusammengefasst. Viele Länder haben ihre Kompetenzen in diesem Bereich bereits erweitert. In diesem Zusammenhang dient die französische Beobachtungsstelle für digitale Einflussnahme aus dem Ausland VIGINUM als Vorbild staatlicher Strukturierung, ohne der Übertragbarkeit auf den Schweizer Kontext vorzugreifen.

Die Schweiz verfügt bereits auf unterschiedlichen Ebenen über verschiedene Kompetenzen, und kürzlich wurde eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Entwicklungen unterstreichen die Relevanz des Phänomens. Diese Motion zielt darauf ab, die bestehenden Arbeiten durch einen klaren Auftrag, eine explizite Rechtsgrundlage sowie eine verstärkte Koordination zu ergänzen, damit ein nachhaltiges und verhältnismässiges Vorgehen gegen aktuelle ausländische Einmischungen möglich wird und dabei die demokratischen Grundsätze konsequent gewahrt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat dankt der Motionärin für die Unterstützung der bereits laufenden Arbeiten.
Wie der Bundesrat in der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 darlegt, die er am 12. Dezember 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat, handelt es sich bei BeeinfIussungsaktivitäten und Desinformation um eine ernstzunehmende Bedrohung, die sich in den letzten Jahren verstärkt hat und weiter zunehmen dürfte. Die Abwehr hybrider Bedrohungen, zu denen BeeinfIussungsaktivitäten gehören, und die Stärkung der Resilienz von Gesellschaft und Staat sind einer der Schwerpunkte der Strategie. Der Bundesrat will deshalb auch entsprechende Massnahmen umsetzen.
Der Bundesrat hat in diesem Sinne im November 2025 eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) BeeinfIussungsaktivitäten und Desinformation eingesetzt, die die Arbeiten der Bundesverwaltung zum Thema koordiniert. Sie soll ein Lageverständnis zur Situation in der Schweiz und aktuellen Entwicklungen im Bereich BeeinfIussungsaktivitäten und Desinformation erarbeiten und kann dem Bundesrat Massnahmen zur Prävention, Kommunikation, Stärkung der Resilienz oder zur Abwehr von Angriffen vorschlagen. Zudem trägt sie zur Stärkung der nationalen und internationalen Kooperation und zur Sensibilisierung von Behörden und der Bevölkerung bei. Dabei berücksichtigt die IDAG, dass eine zu weitgehende staatliche Aktivität das Risiko birgt, Verunsicherung zu verstärken oder selbst Gegenstand von Misstrauen zu werden.
Die Motion greift den Arbeiten, mit denen der Bundesrat die IDAG beauftragt hat, und damit der Klärung des Handlungsbedarfs vor. Diese Arbeiten sollen abgewartet werden. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat daher im Zweitrat die Abänderung in ein Postulat beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.