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25.4838 · Motion · 2025-12-19

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

die nötigen Massnahmen zu treffen für eine nachhaltige Stärkung des Schweizer Risikokapital-Ökosystems insbesondere in den Früh- und Wachstumsphasen, um Innovationen, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der Schweiz und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu fördern.

Zu diesem Zweck wird insbesondere Folgendes vorgeschlagen:

Steuerliche Rahmenbedingungen für Risikokapital verbessern:
– Prüfung gezielter steuerlicher Anreize für Investitionen in Risikokapital, insbesondere bei der Behandlung von Kapitalverlusten und Beteiligungen;
– allfällige Anpassungen bei der Besteuerung von Beteiligungen und Aktienoptionen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Start-ups, um die Attraktivität dieser Instrumente zu erhöhen und eine stärkere Konvergenz der Interessen zu erreichen;
– Prüfung der Integration von Mechanismen, die sich an den Modellen SEIS (Seed Enterprise Investment Scheme) und EIS (Enterprise Investment Scheme) orientieren.

Bestehende Instrumente im Public-Private-Bereich stärken:
– Ausbau und Konsolidierung bestehender Public-Private-Fonds, die neben den privaten Akteuren investieren, um die Hebelwirkung des verfügbaren Kapitals zu erhöhen;
– Verbesserung der Koordination, Kohärenz und Nachvollziehbarkeit der Instrumente des Bundes und der Kantone zur Förderung von Risikokapital.

Zugang zu Wachstumskapital erleichtern (Scale-ups):
– Einführung von Mechanismen, die die Finanzierung in den Wachstumsphasen (Serien B und C) unterstützen, um den Verkauf oder die vorzeitige Abwanderung innovativer Unternehmen zu vermeiden und deren nachhaltige Entwicklung in der Schweiz zu ermöglichen.

Begründung

Die Schweiz verfügt über ein erstklassiges, international anerkanntes Forschungs- und Innovationsökosystem. Die Hochschulen, Forschungsinstitute und innovative Unternehmen sind der Motor für bedeutende wissenschaftliche und technologische Fortschritte.

In den Anfangs- und Wachstumsphasen neu gegründeter innovativer Unternehmen ist die Finanzierung mit Risikokapital aber nach wie vor ungenügend. Dies bremst die Verwertung von Forschungsergebnissen, die Entwicklung von Schweizer Start-ups und Scale-ups sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen für Hochqualifizierte.

Vielversprechende Unternehmen verlagern ihre Aktivitäten ins Ausland, was der Schweiz einen Verlust an Wertschöpfung, Wissen, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen beschert und im verschärften internationalen Wettbewerb zunehmend zu einem strategischen Nachteil wird.

Daher sind Mechanismen analog zum SEIS und zum EIS zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Motion. Er weist jedoch darauf hin, dass die Schweiz bereits ein attraktiver Standort für Unternehmen in der Start- und Wachstumsphase ist. Zu diesem Schluss kommen vergangene Berichte: «Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz», Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 13.4237 Derder aus dem Jahr 2017. «Emissionsabgabe Startup-freundlicher ausgestalten», Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3262 Silberschmidt aus dem Jahr 2025. Auch wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Finanzierung dieser Unternehmen mit der Umsetzung der Motion 17.3261 «Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen» bereits verbessert: So können Gewinne aus der Veräusserung von Mitarbeiterbeteiligungen ab einer Haltedauer von fünf Jahren steuerfrei bleiben. Hierzu wurde das Kreisschreiben 37 (www.estv.admin.ch > Die ESTV > Direkte Bundessteuer > Fachinformationen > Kreisschreiben) der eidgenössischen Steuerverwaltung angepasst, welches die direkte Bundessteuer betrifft. Thematisch verwandt empfiehlt der Bundesrat zudem das Postulat Walti 25.4807 «Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenskapital verbessern» zur Annahme. Ebenfalls hat im Zusammenhang mit der Motion 17.3261 die schweizerische Steuerkonferenz im Kreisschreiben 28 (www.ssk-csi.ch > Themen > Kreisschreiben) eine Präzisierung eingefügt, wonach Transaktionspreise, die bei der Bewertung für die kantonale Vermögenssteuer heranzuziehen sind, nicht bei Unternehmen in der Aufbauphase gelten. Während der zuerst genannte Punkt bei Mitarbeiterbeteiligungen zu steuerfreien Kapitalgewinnen bei der Einkommenssteuer führt, sind die Präzisierungen des Kreisschreibens 28 hinsichtlich der Vermögenssteuerlast vorteilhaft. Auch auf Unternehmensstufe sind vorteilhafte Rahmenbedingungen geschaffen worden: Im Zuge der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer haben einige Kantone Direktbeiträge oder qualified refundable tax credits (QRTCs) eingeführt. Bei QRTCs handelt es sich um subventionsähnliche, das heisst gewinnunabhängige Instrumente: Sie müssen innerhalb einer Zeitspanne von 4 Jahren an das Unternehmen ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen in dieser Periode keine ausreichenden Gewinne erzielt hat und die Gutschriften folglich nicht (vollständig) mit der geschuldeten Steuer verrechnet werden konnten.Schliesslich sei auf das Bundesgesetz zur Erstreckung der Verlustverrechnung (BBl 2024 3116) verwiesen, welches den Verlustvortrag von 7 auf 10 Jahre ausweitet. Das Gesetz wurde in beiden Räten in der Schlussabstimmung vom 19. Dezember 2025 angenommen. Von diesen beiden Massnahmen können Verlust schreibende Unternehmen und somit auch Jungunternehmen in ihrer Wachstumsphase profitieren. Des Weiteren hat der Bundesrat auf regulatorischer Ebene die Rahmenbedingungen verbessert, da seit dem 1. Januar 2022 Pensionskassen in begrenztem Umfang Risikokapitalinvestitionen tätigen dürfen. Der Bundesrat hat bereits die Motion Gapany (23.3845), welche die Schaffung eines Innovationsfonds vorsah, zur Ablehnung beantragt. Er betrachtet die Überprüfung beziehungsweise Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im Bereich der Risikokapitalinvestitionen jedoch als Daueraufgabe. In diesem Zusammenhang sei auf die laufenden Arbeiten zum Postulat 25.3427 "Finanzierung von Innovationen und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz" hingewiesen. Der Bundesrat wird im Rahmen der Erfüllung dieses Postulats prüfen, wie die Rahmenbedingungen für verstärkte Investitionen in die Wachstumsphase von Startups verbessert werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.