25.7000 · Fragestunde. Frage · 2025-03-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Europäische Kommission schrieb nach dem Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz auf ihrer Website: Wenn eine Frage des Unionsrechts geklärt werden müsse, müsse das Schiedsgericht die betreffende Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, dessen Entscheidung für das Schiedsgericht bindend sein werde. Im Faktenblatt des Bundesrats steht das Gegenteil: Das Schiedsgericht habe das letzte Wort und nicht der Europäische Gerichtshof.
1. Welche Information stimmt?
2. Wurden die Verhandlungen wirklich abgeschlossen? Wenn ja, weshalb besteht dieser Unterschied?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)