25.7120 · Fragestunde. Frage · 2025-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Auf ihrer Website brüstet sich die Schweizerische Post damit, dass sie Ukrainerinnen und Ukrainern, die über einen Ausweis S verfügen, Hilfe und Unterstützung anbietet, und fordert sie dazu auf, sich für eine Stelle zu bewerben (https://www.post.ch/de/hilfe-und-kontakt/ukraine/hilfe-und-unterstuetzung).
Diese öffentlich zur Schau gestellte Ungleichbehandlung bei der Anstellung scheint im Widerspruch zu Artikel 121a Absatz 3 der Bundesverfassung zu stehen. Muss der Bundesrat die Post nicht auffordern, sich an das Recht zu halten?
Stellungnahme des Bundesrates
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