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25.7132 · Fragestunde. Frage · 2025-03-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das BAFU wollte für elf Stoffe Grenzwerte bez. Gewässerschutz definieren. Aufgrund von Rückmeldungen (insbes. SBV und kant. Pflanzenschutzdienste) will das UVEK die Stoffe Deltamethrin, Flufenacet, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin nun doch nicht auf die Liste setzen, obwohl diese gem. ExpertInnen von BAFU, Ökotoxzentrum und kant. Laboratorien hochgiftig sind.
- Hält der Bundesrat an diesem Entscheid fest und umgeht damit bewusst das Gewässerschutzgesetz?
- Wie rechtfertigt er dieses Vorgehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in dieser Sache noch keinen Entscheid gefällt. Eine allfällige Verordnungsrevision wird Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens sein.