25.7162 · Fragestunde. Frage · 2025-03-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In den Medien und von Vereinigungen wurde über sehr problematische Rückführungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Kroatien berichtet.
Inwieweit wenden der Bund und die Kantone das Selbsteintrittsrecht (Art. 17 der Dublin-III-Verordnung) an, indem sie auf Rückführungen verzichten, wenn eine asylsuchende Person sich in einem so schlechten gesundheitlichen Zustand befindet, dass eine Überstellung ihren Zustand erheblich verschlechtern könnte oder gar lebensbedrohliche Folgen haben könnte, insbesondere, wenn es sich um Kinder handelt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)