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25.7282 · Fragestunde. Frage · 2025-05-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Personen mit Ausweis S und andere Asylsuchende erhalten Sachleistungen (Unterkunft, Abonnements usw.) sowie einen je nach Kanton unterschiedlichen Betrag von rund 450 Franken pro Person für den Grundbedarf des täglichen Lebens (z. B. Lebensmittel). Von diesem Betrag muss die SERAFE-Gebühr bezahlt werden oder die Hilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten eine Barauszahlung, welche die Gebühr bereits beinhaltet.
Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation und plant er eine Anpassung gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)