Lexipedia

25.7455 · Fragestunde. Frage · 2025-06-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Für die Einführung des geplanten Organspenderegisters schreibt die Verwaltung, dass dieses mit der neuen e-ID zugänglich gemacht werden wird.
Ist die Verwendung der neuen e-ID zwingend erforderlich, um anzugeben, ob man seine Organe und Gewebe nach seinem Tod spenden möchte oder nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Um den eigenen Willen im Organ- und Gewebespenderegister festzuhalten, ist eine eindeutige, sichere Identifikation erforderlich. Dies kann mit der staatlichen e-ID gewährleistet werden. Der Eintrag in das Register ist jedoch eine von mehreren Möglichkeiten: Eine Spendekarte, eine Patientenverfügung oder eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen können auch den entsprechenden Willen äussern. Es besteht daher keine Pflicht zur Nutzung der e-ID.