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25.7493 · Fragestunde. Frage · 2025-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Bundeshaus-Briefing vom 23. Mai berichtete der Journalist Dominik Feusi, das Bundesamt für Sozialversicherungen beabsichtige, im Zuge der AHV-Reform 2030 die Trinkgelder den Lohnabzügen zu unterstellen.
2018 (Po 18.3790) und im November 2024 (Mo 24.4202) vertrat der Bundesrat die Auffassung, es bestehe kein Bedarf für eine Anpassung der Regelungen in Bezug auf Trinkgelder.
- Was hat sich seither geändert?
- Liegen neue Erkenntnisse vor, die diese Meinungsänderung rechtfertigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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