25.7767 · Fragestunde. Frage · 2025-09-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit der Abstimmung zum Stromgesetz im Juni 2024 haben die Stimmberechtigten unter anderem eine Minimalvergütung für die Einspeisung von Solarstrom beschlossen. Diese soll ab 1.1.2026 eingeführt werden. Um diese Bestimmung im Energiegesetz kompatibel mit dem Stromabkommen zu machen: Was müsste daran zwingend angepasst werden bzw. würde es genügen, die Vergütung lediglich während Phasen mit negativen Preisen auszusetzen, um sie mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen?