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25.7779 · Fragestunde. Frage · 2025-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Verbot von TPO, das am 1. September 2025 in Kraft tritt, trifft zahlreiche selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Nagelpflege und -kosmetik hart, da sie gezwungen sind, noch verwendbare Lagerbestände zu vernichten. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten ist keine Übergangsfrist vorgesehen.
Hält es der Bundesrat nicht für angebracht, einen gewissen Aufschub zu gewähren, damit die Lagerbestände abgebaut werden können?

Verbot von Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) Wäre es nicht sinnvoll, eine Übergangsfrist vorzusehen, um die Lagerbestände abzubauen? | Lexipedia | Lexipedia