25.7798 · Fragestunde. Frage · 2025-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In Antwort auf 25.7592 verweist der Bundesrat auf aufwändige kantonale Gesetzgebungsverfahren. Er stellt für Bestimmungen, zu deren Umsetzung keine Anpassungen der kantonalen Gesetze notwendig sind, ein früheres Inkrafttreten in Aussicht (2027). Das ist der Fall für die Änderungen bei den Wohnkosten (Mietzinsmaxima).
Da der Faktor Zeit zentral ist, um das Risiko von teuren und belastenden Umzügen zu minimieren:
Was spricht gegen eine Teil-Inkraftsetzung per 1.1.2026?