25.7804 · Fragestunde. Frage · 2025-09-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die am 29. September 2023 angenommene Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) wird Kantone und Eigentümer vor Herausforderungen stellen. Allerdings stärkt Artikel 25 Absatz 5, der eine Verjährung nach 30 Jahren vorsieht, die Rechtssicherheit. Ungeachtet dessen verfügen die Gerichte weiterhin Wiederherstellungen (siehe Urteil 1C_16/2025).
- Wann tritt Artikel 25 Absatz 5 RPG in Kraft?
- Ist dem Bundesrat bekannt, dass Eigentümer seit zwei Jahren Wiederherstellungsentscheide akzeptieren müssen, obwohl der Gesetzgeber eine 30-jährige Verjährungsfrist gesetzlich verankern will?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)