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25.7911 · Fragestunde. Frage · 2025-09-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Gemischten Ausschüsse Schweiz / EU (GA) haben bereits heute im Rahmen der Durchführung der bilateralen Abkommen die wichtige Aufgabe, Anpassungen mit erheblichen Aussenwirkungen vorzunehmen.
- Wie viele Beschlüsse der GA Schweiz / EU gibt es bis heute?
- In wie vielen Fällen haben die GA dabei die Anpassung im Sinne der EU resp. des EU-Rechts vorgenommen?
- In wie vielen Fällen haben die GA im Sinne der Schweiz entschieden?
- Wie wird die auffällige Einseitigkeit der Beschlussfassung begründet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Liste aller Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) aller Abkommen mit der EU kann hier abgerufen werden. Bei den betroffenen Binnenmarktabkommen entscheiden die GA jeweils per Beschluss – und immer nur im Konsens – über die Übernahme eines neuen EU-Rechtsaktes ins Abkommen. Jede Übernahme eines EU-Rechtsakts in ein Abkommen stellt eine Vertragsänderung dar. Für Vertragsänderungen gelten dieselben Regeln wie für Vertragsabschlüsse. Jede Änderung muss von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. Die Schweiz wird in den GA durch die Bundesverwaltung vertreten sowie durch Kantonsvertreterinnen und -vertreter, falls wesentliche Interessen und Kompetenzen der Kantone betroffen sind. Die Schweizer Delegationen in den GA werden in der Regel auf der Stufe Direktor/-in des federführenden Amtes geführt. Die weiteren Stellen der Bundesverwaltung sind je nach Zuständigkeiten und traktandierten Themen in wechselnder Zusammensetzung vertreten.

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