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25.8106 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Nachrichtendienst wertet seit Jahren täglich Millionen E-Mails aus, um unsere Sicherheit im Land zu gewährleisten. Nun erklärt das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Klage, dass die Massenüberwachung ausländischer Kommunikation durch den Schweizer Nachrichtendienst verfassungswidrig sei.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Nachrichtendienst eine äusserst wichtige Aufgabe in der Terrorbekämpfung hat und seine Arbeit ohne Einschränkungen fortsetzen können muss?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Fragestellerin, dass der Nachrichtendienst des Bundes eine äusserst wichtige Aufgabe in der Terrorbekämpfung hat. Auch das Bundesverwaltungsgericht anerkennt in seinem Urteil vom 19. November 2025 die Bedeutung der Funk- und Kabelaufklärung für die Informationsbeschaffung und somit für die Sicherheit der Schweiz. Es hat nun präzisiert, welche Schutzmechanismen vorgesehen sein müssen, damit die Funk- und Kabelaufklärung seiner Ansicht nach grundrechtskonform ist. Die Kritik des Gerichts betrifft somit gewisse Regelungen im Gesetz, nicht dessen Anwendung. Der Bundesrat wird nach einer vertieften Analyse des Urteils über die weiteren Schritte entscheiden.