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25.8171 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 15. April 2025 nimmt das Staatssekretariat für Migration Rückführungen nach Afghanistan wieder auf. Diese Praxisänderung betrifft volljährige und gesunde Afghaninnen und Afghanen, die allein in der Schweiz leben. Die Änderung enthält keine Bezugnahme auf die Minderheiten, die vom Taliban-Regime verfolgt werden, das die UNO als terroristisch eingestuft hat.
Welche Garantien kann der Bundesrat geben, dass diese Praxisänderung nicht die Hazara-Gemeinschaft und andere in Afghanistan verfolgte Minderheiten betrifft?

Welcher Schutz für die Hazara-Gemeinschaft und andere verfolgte Minderheiten in Afghanistan? | Lexipedia | Lexipedia