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25.8191 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Inwiefern unterscheiden sich Änderungen seitens EU in den Abkommensteilen von Änderungen in den Anhängen bezüglich unseren innerstaatlichen Verfahren und Handlungsoptionen konkret?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Änderung des Hauptteils eines Abkommens erfolgt durch eine Revision. Die Änderung eines Anhanges zu einem Abkommen erfolgt durch einen Beschluss des zuständigen Gemischten Ausschusses. Solche Änderungen können erst nach Abschluss des diesbezüglichen innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens in Kraft treten.Aus innerstaatlicher Perspektive stellen beide Änderungsverfahren den Abschluss bzw. die Änderung eines Staatsvertrages dar. Somit gelten für beide Verfahren die üblichen Regeln für die Genehmigung von Staatsverträgen.