25.8192 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Kann der Bundesrat bestätigen, dass es in jedem Fall reichen wird - bei erkanntem Widerspruch im Gemischten Ausschuss hinsichtlich zu übernehmender Normen der EU mittels der Integrationsmethode – alle gängigen Handlungen der Schweiz gemäss innerstaatlichem Rechtssetzungsverfahren nach gewohntem Ablauf und der üblichen Dauer (inklusive Botschaft, Vernehmlassung, Beratung etc.) zu gewähren oder ist mit einer Beschleunigung zu rechnen wegen der strikten Fristen gemäss EU-Verträge?
Stellungnahme des Bundesrates
Die vom Bundesrat ausgehandelten Fristen für die Übernahme von neuen EU-Rechtsakten in die betroffenen Abkommen erlauben es, die innerstaatlichen Verfahren nach gewohntem Ablauf und mit den üblichen Fristen durchzuführen. Im Übrigen sind die im Rahmen des Pakets Schweiz-EU ausgehandelten Fristen länger als diejenigen, die bereits heute im Rahmen der Schengener- und Dubliner Zusammenarbeit gelten.