25.8205 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Im Aktionsplan Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben steht, dass ab dem 01.01.2026 auf max. 10% aller Betriebe in einem Kanton jährlich auf eine Grundkontrolle verzichtet werden kann.
- Wieso gab es hier keine Vernehmlassung?
- Im Aktionsplan wurde die Kontrolltätigkeit vermindert, ohne Koordination und Datenaustausch zu regeln. Führt dies nicht zu einer geringeren Kontrollqualität?
- Warum findet die Senkung um 10% ungesteuert statt, obwohl Mängel im Bereich Tierwohl schnell zu Problemen führen können?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)