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26.026 · Geschäft des Bundesrates · 2026-04-15

Finanzdepartement

In Kommission des Ständerats

Zusammenfassung

Botschaft vom 15. April 2026 zur Änderung des Mehrwersteuergesetzes (Sondersatz für Beherbergungsleistungen)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.04.2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.

Seit 1996 gibt die Verfassung dem Parlament die Kompetenz, für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festzulegen. Aktuell gilt für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Er ist befristet bis Ende 2027.

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss der vom Parlament überwiesenen Motion 24.3635 «MWST-Sondersatz Planungssicherheit für den Tourismus» über 2027 hinaus fortgesetzt werden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Verlängerung des Sondersatzes durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse hält er an einer Befristung der Verlängerung bis Ende 2035 fest. Dadurch soll künftig eine weitere Fortführung des Sondersatzes zusammen mit der Verlängerung der Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer diskutiert werden, die ebenfalls bis Ende 2035 gilt.

Eine Fortführung des Sondersatzes hat ab 2028 jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von geschätzt rund 300 Millionen Franken zur Folge.

Der Bundesrat anerkennt die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, ist jedoch der Ansicht, dass die heutige wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche, die in den letzten Jahren Rekordzahlen verzeichnet hat, eine weitere Subventionierung nicht mehr rechtfertigen.

Der Bundesrat hat daher die Motion zur Ablehnung empfohlen und verzichtet nun auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 16.06.2026

Hotels sollen nicht mehr von Mehrwertsteuer-Sondersatz profitieren

Der Nationalrat will der Schweizer Hotellerie den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent streichen. Die Beherbergungsbranche soll künftig den normalen Satz von 8,1 Prozent zahlen müssen. Das hat der Nationalrat am Dienstag eher überraschend beschlossen.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hatte sich mit 14 zu 11 Stimmen für die Verlängerung des Sondersatzes ausgesprochen. Doch setzte sich mit 105 zu 75 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine Kommissionsminderheit durch, welche Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte.

Hauptargument dieser Minderheit war, die Schweizer Hotellerie habe in letzter Zeit Rekordzahlen ausgewiesen. Es gehe ihr gut und die Aussichten seien ebenfalls gut.

In dieser Situation sei es nicht mehr gerechtfertigt, den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten Sondersatz nochmals zu verlängern. Bereits sechsmal wurde dessen Gültigkeit verlängert. Nun sollte der Sondersatz bis Ende 2035 gelten. Die Vorlage geht noch in den Ständerat.

Die Aufhebung des Sondersteuersatzes würde dem Bund laut Aussagen vom Dienstag im Parlament 300 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen.

"Aus der Zeit gefallen"

Der Abstimmungstafel zeigte nach der lebhaften Diskussion, dass sich Mitte-Links mit Hilfe zahlreicher Stimmen aus dem SVP- und FDP-Lager durchsetzte.

Im Namen dieser Mehrheit respektive der Minderheit der vorberatenden Kommission sagte Jürg Grossen (GLP/BE), es gehe um ein "inzwischen aus der Zeit gefallenes Anliegen". Es sei nicht einzusehen, wieso die Hotellerie weniger Mehrwertsteuer zahlen solle als beispielsweise ein Schreiner, zumal die Branche Rekordzahlen ausweise und heute in vielen Regionen Übertourismus herrsche.

Die Hotelbetriebe könnten die Normal-Steuer abliefern, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, sagte Franziska Ryser (SG) im Namen der Grünen. Cédric Wermuth (AG) sagte im Namen der SP-Fraktion, die Hälfte der 300 Millionen gingen an vier Prozent der Schweizer Hotels. Das sei eine "Subvention für ausländische Gross-Hotelkonzerne".

Der Bundesrat hatte dem Nationalrat keine Zustimmung zur Vorlage beantragt, ist also gegen eine Verlängerung des Sondersteuersatzes. Er legte dem Parlament die Vorlage nur deshalb vor, weil er von den Räten zuvor einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte in der Debatte, die Sonderbehandlung der Hotels scheine der Landesregierung nicht mehr gerechtfertigt. Ende der 1990er Jahre seien rund zwei Drittel der Schweizer Hotelgäste aus dem Ausland gekommen. Mit Blick auf diese hohe Quote habe man die Erleichterungen beschlossen.

Heute seien - unter Einbezug der Parahotellerie - noch rund 46 Prozent der Gäste von Schweizer Hotels Ausländerinnen oder Ausländer.

Eine Minderheit im Nationalrat vertrat hingegen die Meinung, der Sondersatz sei ein bewährtes und für den Bund verkraftbares Instrument. Sprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) sagte im Namen der Kommissionsmehrheit, drei Gründe sprächen für die Verlängerung.

Erstens käme die Aufhebung des Sondersatzes einer Steuererhöhung für die Hotellerie gleich. Zweitens stelle letztere faktisch einen Exportsektor dar - weil eben die Hälfte der Gäste aus dem Ausland stamme und so Geld in die Schweiz fliesse. Und drittens sei der Franken immer noch stark.

Paolo Pamini (SVP/TI) sagte, seine Familie führe im Tessin ein Hotel. Die Margen würden immer kleiner und Beherbergungsformen wie etwa Airbnb stellten eine grosse Konkurrenz dar. Er sprach sich für Verlängerung des Sondersteuersatzes aus.

Hotelleriesuisse unzufrieden

Der Branchenverband Hotelleriesuisse teilte am Dienstag nach dem Nationalratsentscheid mit, er nehme die Ablehnung der grossen Kammer "mit Unverständnis zur Kenntnis". Der Entscheid widerspreche früheren Entscheiden des Parlaments. Die Schweizer Beherbergungsbranche stehe unter hohem Wettbewerbsdruck.

Der Ständerat sei jetzt gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie zu stärken.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)

wak.cer@parl.admin.ch

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)