26.1005 · Anfrage · 2026-03-11
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Kleine und mittlere Unternehmen sowie insbesondere Kleinstbetriebe sind mit zahlreichen administrativen Meldepflichten im Bereich der Lohnadministration konfrontiert. Heute müssen Arbeitgeber im Wesentlichen identische Lohn- und Personaldaten mehrfach melden – namentlich an die AHV-Ausgleichskassen, an Unfallversicherer gemäss UVG sowie an Vorsorgeeinrichtungen gemäss BVG.
Diese Meldungen erfolgen oft über unterschiedliche Systeme, Formate und Zeitpunkte, obwohl viele der zugrunde liegenden Daten bereits digital in den Lohn- und Buchhaltungssystemen der Unternehmen vorhanden sind. Für kleine Betriebe ohne eigene HR- oder Compliance-Abteilungen führt diese Mehrfacherfassung zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand und zu zusätzlichen Kosten für Treuhand- und Verwaltungsleistungen.
Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung der Verwaltung voran, und verschiedene Projekte auf Bundes- und Verbandsebene befassen sich mit der Standardisierung und elektronischen Übermittlung von Lohndaten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern bestehende Doppelspurigkeiten reduziert und Meldeprozesse stärker koordiniert werden könnten.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat den administrativen Aufwand für Unternehmen, der durch getrennte Lohnmeldungen an AHV-Ausgleichskassen, UVG-Versicherer und BVG-Vorsorgeeinrichtungen entsteht?
Welche laufenden Projekte oder bestehenden Standards (z. B. im Bereich elektronischer Lohndatenmeldungen) verfolgen Bund, Sozialversicherungsträger oder Branchenorganisationen, um Lohnmeldungen zu harmonisieren oder zu vereinfachen?
Sieht der Bundesrat grundsätzlich Potenzial, eine einheitliche digitale Lohnmeldung zu ermöglichen, welche – soweit rechtlich möglich – einmal erfasst und anschliessend automatisiert an die zuständigen Sozialversicherungen weitergeleitet wird?
Welche rechtlichen, technischen oder organisatorischen Hürden stehen einer solchen Bündelung heute entgegen?
Wäre der Bundesrat bereit zu prüfen, wie im Sinne des Once-Only-Prinzips eine koordinierte oder gebündelte Lohnmeldung umgesetzt werden könnte, ohne die Zuständigkeiten der einzelnen Sozialversicherungssysteme zu verändern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Rahmen des Bürokratiemonitors werden Unternehmen regelmässig nach ihrer subjektiven Wahrnehmung der administrativen Belastung befragt. Im aktuellen Bericht von 2022 zeigte sich, dass über 70 Prozent der Unternehmen den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der AHV, der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge als gering oder eher gering betrachten.2-5. Um den Aufwand für die Lohnmeldungen an verschiedene Adressaten zu vermindern, ist vor rund 20 Jahren das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) entwickelt worden (Lohnstandard-CH). Unternehmen, die ein vom Verein Swissdec zertifiziertes Lohnbuchhaltungssystem (ERP-System) einsetzen, können dank dem Lohnstandard-CH Lohndaten direkt aus ihrer Lohnbuchhaltung auf Knopfdruck medienbruchfrei und entsprechend dem Once-Only-Prinzip an die AHV-Ausgleichskassen, die Unfall- und Krankentaggeldversicherer, das Bundesamt für Statistik und die Steuerbehörden melden. Der Umfang der möglichen Meldungen wird kontinuierlich ausgebaut. So werden künftig auch Lohnmeldungen für den Erwerbsersatz an Dienstleistende über diesen digitalen Kanal abgewickelt. Es sind auch immer mehr Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge in der Lage, Meldungen über ELM zu empfangen. Mittlerweile nutzen über 130 000 Unternehmen das Einheitliche Lohnmeldeverfahren und ihre Zahl steigt laufend. Seit Anfang 2025 steht für in Privathaushalten angestellte Personen, die der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unterliegen, zudem das «vereinfachte Abrechnungsverfahren plus» zur Verfügung. Die Arbeitgeber können in diesem Verfahren die Sozialversicherungsbeiträge, einschliesslich der Prämien der obligatorischen Unfallversicherung, sowie die Quellensteuern bei der AHV-Ausgleichskasse bezahlen und müssen dazu nur eine Lohnmeldung einreichen. Der Bundesrat begrüsst die laufenden Bemühungen des Vereins Swissdec, ELM mit weiteren Empfängern zu erweitern. Er erkennt derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.