26.3040 · Motion · 2026-03-04
Justiz- und Polizeidepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen mit dem Ziel, dass der Vollzug von Ausschaffungen von kriminellen Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere aus dem Asylbereich, künftig durch den Bund erfolgt.
Begründung
Der Vollzug von Wegweisungen und Ausschaffungen von kriminellen Ausländerinnen und Ausländern liegt heute bei den Kantonen. In der Praxis zeigen sich jedoch gemäss einer Statistik des SEM markante Unterschiede zwischen den Kantonen insbesondere bei der Bereitschaft zu Ausschaffungen von Personen aus dem Asylbereich. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung, zu Vollzugslücken und letztlich zu einem Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Um diese Probleme zu beheben und die Kantone zu entlasten ist es sachgerecht, den Vollzug der Ausschaffungen zu zentralisieren und dem Bund zu übertragen.
In diesem Zusammenhang soll der Bund prüfen, ob zur Sicherstellung eines effizienten und unabhängigen Vollzugs die Gründung einer eigenen Fluggesellschaft respektive eines Ausschaffungsflugzeug zweckmässig ist. Eine solche könnte gezielt für Rückführungen eingesetzt werden und könnte den Vollzug planbar und zuverlässig gewährleisten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Für den Vollzug von Wegweisungen sind die Kantone zuständig. Der Bund leistet dabei Unterstützung. Die kantonalen Behörden verfügen über die dafür erforderlichen Ressourcen – namentlich Polizeikräfte für Rückführungen sowie Haftplätze für die Administrativhaft. Eine Zentralisierung des gesamten Vollzugsbereichs auf Bundesebene wäre eine grundlegende Änderung der Zuständigkeiten und würde daher nicht nur Gesetzesanpassungen erfordern, sondern auch den Aufbau neuer Strukturen beim Bund nach sich ziehen, etwa einer eigenen Polizeibehörde für Rückführungen sowie den Bau und Betrieb von Haftanstalten. Die bestehenden Zuständigkeiten haben sich bewährt. Die Schweiz gehört zu den vollzugsstärksten Staaten Europas. Die Umsetzung eines Systemwechsels würde zudem mehrere Jahre in Anspruch nehmen und wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Der Bundesrat erachtet auch eine eigene Fluggesellschaft für Rückführungen nicht als zweckmässig, denn die heutige Zusammenarbeit mit diversen Lufttransportunternehmen funktioniert gut und ist kosteneffizient. Zudem werden bei Rückführungen mit Linien- und Sonderflügen regelmässig durch Frontex koordinierte und finanzierte Flüge genutzt, womit der Bund grosse finanzielle Einsparungen erzielt. Massnahmen zur Verbesserung des Wegweisungsvollzugs werden derzeit im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Motion 23.3082 Salzmann (Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern) geprüft. Das entsprechende Konzept des Bundesrates liegt bis Ende 2026 vor.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.