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26.3069 · Interpellation · 2026-03-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ende Januar 2026 wurden vom Bundesrat die Eckwerte zu Verkehr ’45 veröffentlicht. Dass die Strassenprojekte entlang der Nationalstrasse 18 zwischen Basel und Delémont mit Ausnahme der Zentrumsentlastung Laufen (Realisierungshorizont 2055) in einen fernen Zeitraum nach 2055 verschoben werden sollen, stösst in der Region auf Unverständnis. Diese faktische Absage an eine bessere Erreichbarkeit und damit ernsthafte wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven steht in direktem Widerspruch zu den Ergebnissen der breit abgestützten Korridorstudie N18, welche unter Federführung des ASTRA nach neuesten Methoden durchgeführt wurde.

Die N18 ist ein zentraler Bestandteil des nationalen Strassennetzes, der den Grossraum Basel mit dem Arc lémanique verbindet. Sie schliesst das wirtschaftlich dynamische Laufental und den Kantonshauptort Delémont an das Hochleistungsstrassennetz an. Aufgrund des Bevölkerungswachstums entwickelt sich dieser Abschnitt jedoch zunehmend zu einem Engpass – mit einer der schweizweit höchsten Staudichten. Gleichzeitig beeinträchtigt die aktuelle Verkehrsführung die Lebensqualität in den Ortszentren erheblich und gefährdet die Sicherheit des Auto- und Veloverkehrs. So kommt es in Grellingen West sowie beim Knoten Angenstein immer wieder zu Unfällen. Bei Letzterem handelt es sich mit zehn Leichtverletzten und einem Schwerverletzten in den Jahren 2022-2024 gar um den zweitgrössten Unfallhotspot des Kantons Baselland. Erhöhte Unfallraten sind zudem auf allen Ortsdurchfahrten zu beobachten – eine unhaltbare Situation. Eine zeitnahe Weiterentwicklung des Korridors ist daher von höchster Priorität.

  • Wie beurteilt der Bundesrat den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang der N18, insbesondere an den Unfallschwerpunkten am Knoten Angenstein sowie am Eggflue-Südportal bzw. Grellingen West?

  • Wie beurteilt der Bundesrat den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den Ortsdurchfahrten entlang der N18, insbesondere in Zwingen, Laufen und Delémont?

  • Sieht der Bundesrat den Muggenbergtunnel als Massnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit am Unfallschwerpunkt Angenstein?

  • Würde aus Sicht des Bundesrates eine Umfahrung Laufen-Zwingen zur Verkehrssicherheit entlang der N18 beitragen?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden ein zentrales Anliegen. Weist die Nationalstrasseninfrastruktur erhöhte Unfallrisiken auf, ergreift das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. In Bezug auf die Nationalstrasse N18, die der Bund per 1. Januar 2020 von den Kantonen Basel-Landschaft und Jura übernommen hat, äussert sich der Bundesrat wie folgt: Gemäss dem jüngsten Netzscreening des ASTRA weist die N18 über ihre gesamte Länge einen geringen bis mittleren Handlungsbedarf in Bezug auf die Verkehrssicherheit auf. Erhöhte Unfallraten sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten festzustellen. Unfallschwerpunkte bestehen bei den Knoten Angenstein und Grellingen West. Das ASTRA geht diese identifizierten Defizite in der Verkehrssicherheit im Rahmen der ordentlichen Erhaltungsplanung an. Im Vordergrund stehen dabei Verbesserungen für den Fuss- und den Veloverkehr sowie Optimierungen an den Knoten. Umfahrungsprojekte tragen durch ihre Entlastungswirkung grundsätzlich dazu bei, die Verkehrssicherheit in Ortsdurchfahrten zu verbessern. Dies gilt auch für die Umfahrungsprojekte in Laufen-Zwingen und Delémont. Der Muggenbergtunnel kann längerfristig dazu beitragen, den Unfallschwerpunkt beim Knoten Angenstein zu entschärfen.