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26.3076 · Postulat · 2026-03-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die jüngste Entwicklung des Bedarfs sowie Prognosen für den Bedarf in den nächsten 20 Jahren in Bezug auf Unterstützung bei einer vollständigen Umschulung von Arbeitslosen vorzulegen. Darin soll der Bundesrat besonders auf die zu erwartenden Auswirkungen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in zahlreichen Berufen eingehen, welcher dazu führt, dass Berufe von immer mehr Arbeitslosen möglicherweise überflüssig werden. In seiner Analyse, die Empfehlungen umfassen soll, soll der Bundesrat insbesondere auf die Anerkennung beruflicher und nebenberuflicher Erfahrungen von Personen eingehen, die aufgrund von Schwierigkeiten in ihrer Branche oder der Tatsache, dass ihr Beruf überflüssig geworden ist, arbeitslos sind.

Begründung

Grundsätzlich bieten die regionalen Arbeitsvermittlungszentren keine Unterstützung bei Neuorientierungen. Von Personen, die arbeitslos gemeldet sind, wird erwartet, dass sie so schnell wie möglich eine Stelle in ihrem letzten ausgeübten Beruf finden. Ist es einer Person aus gesundheitlichen Gründen oder der Tatsache, dass die bisher ausgeübte Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist, nicht möglich, eine Stelle in ihrem bisherigen Beruf zu finden, so ist es zulässig, dass diese Person eine Stelle in einem ähnlichen oder verwandten Beruf sucht. Dieser gesetzlich verankerte Ansatz hält vielleicht Personen, deren Beruf nicht mehr den sich wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt entspricht (man denke an die Folgen des exponentiell zunehmenden Einsatzes von künstlicher Intelligenz), davon ab, sich umzuschulen. Dabei könnten sie bei solchen Umschulungen manchmal auch Erfahrungen nutzen, die sie neben ihrer beruflichen Haupttätigkeit gesammelt haben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat berichtet regelmässig über die Entwicklungen im Arbeitsmarkt, zum Beispiel im Rahmen des Monitorings der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt, um Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren. Der nächste Bericht ist für 2027 geplant. Ein zusätzlicher Bericht erscheint wenig zielführend. In Bezug auf die Arbeitslosenversicherung (ALV) erfolgen gezielte Analysen der Bedürfnisse von Stellensuchenden und Arbeitgebenden hauptsächlich auf kantonaler und interkantonaler Ebene, um den regionalen Unterschieden gerecht zu werden. Beispielsweise beleuchtet die im Frühling 2026 veröffentlichte Studie der Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich (AMOSA) das Thema «KI in Jobsuche und Recruiting».Nach der Anmeldung einer stellensuchenden Person beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum erfolgt eine individuelle Abklärung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten, welche dokumentiert wird. Aus- und Weiterbildungen in der ALV werden aktiv gefördert, wenn hinsichtlich der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ein Bedarf besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Dabei werden auch veraltete Qualifikationen und eine geringe Nachfrage im bisherigen Tätigkeitsbereich berücksichtigt.Im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der raschen und dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemäss Art. 1a Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG, SR 837.0) unterstützt die ALV diese Anpassungen der Kompetenzen an neue Entwicklungen durch den gezielten Einsatz von entsprechenden Aus- und Weiterbildungen. Eine vollständige formale Ausbildung und Umschulung kann über Ausbildungszuschüsse nach Art. 66a f AVIG unterstützt werden.Mit der Strategie öAV 2030 sollen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeiten von Aus- und Weiterbildungen von Stellensuchenden mit arbeitsmarktlich indiziertem Qualifikationsbedarf markant verbessert und arbeitsmarktliche Massnahmen gezielt weiterentwickelt werden. Entsprechende Projekte und Massnahmen werden aktuell auf kantonaler, interkantonaler und nationaler Ebene durchgeführt oder geplant.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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