26.3077 · Motion · 2026-03-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat hat den Auftrag, die Energiepolitik festzulegen, welche die für das reibungslose Funktionieren unseres Landes notwendige Stromversorgung sicherstellt, wobei die Versorgung bevorzugt mit einheimischen erneuerbaren Energien erfolgen soll. Er wird daher beauftragt, das Wasserkraftprojekt Conflan an der Rhone mit allen geeigneten Massnahmen zu unterstützen. Der Bundesrat könnte sich voll und ganz auf den Kanton Genf abstützen, um die Umsetzung der Energiestrategie 2050 voranzutreiben, wenn er dieses Wasserkraftwerk zu den 16 Projekten in Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes hinzufügen und das Projekt zudem vollständig ins Programm des zweiten runden Tisches Wasserkraft des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation aufnehmen würde.
Begründung
Sechzehn Wasserkraftprojekte von übergeordnetem nationalen Interesse sollen die Stromversorgung im Winter bis 2040 verbessern und eine zusätzliche saisonale Produktion von 2 TWh ermöglichen. Laut einer kürzlich vom UVEK durchgeführten Umfrage bei den Projektträgern können bis 2040 nur 1,1 TWh und bis zur vollständigen Umsetzung der Projekte 1,5 TWh realisiert werden. Diese Abweichung ist auf den Umstand zurückzuführen, dass einige Projekte redimensioniert und andere aus verfahrenstechnischen Gründen nicht weiterverfolgt werden oder sich verzögern. Die Projektliste muss daher angepasst werden. Dies ist eine gute Gelegenheit, sich mit dem Entscheid des Grossen Rates des Kantons Genf zu befassen, der einen Investitionskredit in der Höhe von 1,32 Millionen Franken für Machbarkeitsstudien für das neue Wasserkraftwerk Conflan an der Rhone beschlossen hat.
Die Frage der Unabhängigkeit im Bereich der Energieversorgung ist entscheidend. Es müssen daher alle Optionen geprüft werden, um die Kapazitäten von Genfs Eigenproduktion zu erhöhen.
Die geplante Stromproduktion des Kraftwerks Conflan beträgt 120 GWh, was dem Verbrauch von rund 90 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und somit rund 2,5 Prozent des Bedarfs des Kantons Genf entspricht.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In Anhang 2 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG, SR 734.7) sind Speicherkraftwerksprojekte angeführt, welche den in Artikel 9a Absatz 2 des StromVG festgelegten Zubau von 2 Terawattstunden (TWh) sicher abrufbarer erneuerbarer Stromproduktion zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter bis 2040 bezwecken. Das UVEK hat den Bundesrat am 27. August 2025 darüber informiert, dass bis 2040 voraussichtlich nur 1,1 TWh realisiert werden können. Das UVEK ist daher aktuell daran, neue Projekte zu evaluieren und für eine mögliche Ergänzung vorzuschlagen. Dabei werden alle bekannten Speicherprojekte nach einheitlichen Grundsätzen betrachtet.Das Projekt Conflan ist kein Speicherkraftwerk, sondern ein Laufkraftwerk. Ein solches kann im Sinne der Versorgungssicherheit im Winter weniger bedarfsgerecht eingesetzt werden. Für die Ergänzung von Anhang 2 des StromVG kommt es damit grundsätzlich nicht in Frage.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.